Gemäß § 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) wird über das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim vom 05.06.2024, Az.: 3/129-01, an
Frau
Michaela Omorodion,
zuletzt wohnhaft
Bruchgasse 20
76863 Herxheim
derzeitiger Aufenthalt unbekannt,
benachrichtigt.
Das v.g. Schreiben vom 05.06.2024, betreffend einen Bescheid nach § 9 POG, kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstr. 2, Rathaus, Zimmer: 1.01, 76863 Herxheim während der Öffnungszeiten (montags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr), in der Zeit vom
14.06.2024 bis 30.06.2024
eingesehen und abgeholt werden.
Der Bescheid ist an dem Tage als zugestellt anzusehen, an dem seit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser öffentlichen Zustellung zwei Wochen verstrichen sind und es werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 1 LVwZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG).