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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

zu der erneuten Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße 107-117“ der Ortsgemeinde Herxheim (Erneute Offenlage) im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB)

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Obere Hauptstraße 107-117“ aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße 107-117“ erfolgt im beschleunigten Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Planbereich umfasst das Gebiet der Anwesen „Obere Hauptstraße 107-117“.

Die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplan-Entwurfes sowie die in den Planbereich einbezogenen Grundstücke sind in dem nachstehenden Lageplan durch eine schwarze gestrichelte Linie kenntlich gemacht. Die Gesamtgröße des Gebietes beträgt ca. 0,70 ha.

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 10.03.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße 107-117“ der Ortsgemeinde Herxheim hat mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Artenschutzrechtlicher Voreinschätzung in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 12.05.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt.

Der Ortsgemeinderat Herxheim hat in seiner Sitzung am 21.07.2022 über die im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen beraten und Änderungen des Entwurfs des Bebauungsplanes beschlossen. In der Sitzung am 25.05.2023 hat der Ortsgemeinderat Herxheim dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und weiter beschlossen, den Bebauungsplanentwurf unter angemessener Verkürzung der Dauer der Auslegung auf zwei Wochen nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße 107-117“ der Ortsgemeinde Herxheim liegt mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Artenschutzrechtlicher Voreinschätzung in der Zeit

vom 10.07.2023 bis einschließlich 24.07.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Rathaus, Zimmer 3.01, während der üblichen Besuchszeiten (Montag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel.: 07276/501-0) möglich.

Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Herxheim unter dem Link www.vg-herxheim.de/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden und sind zusätzlich über das Zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zugänglich.

Anregungen oder Bedenken (Stellungnahmen) zum Entwurf des Bebauungsplanes „Obere Hauptstraße 107-117“ können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung 76863 Herxheim, Obere Hauptstraße 2, Zimmer 3.01, vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

-

Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und

-

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Herxheim, den 21.06.2023
In Vertretung:
(Sven Koch)
Erster Beigeordneter