Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind:
15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November
Gewerbesteuer
Grundsteuer (mit Nebenabgaben)
wiederkehrende Beiträge
01. Juli
Hundesteuer
Wir bitten Sie, die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen, um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.