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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer, wiederkehrende Beiträge und der Hundesteuer im Jahr 2023

Die Verbandsgemeindekasse weist darauf hin, dass zu folgenden Stichtagen Abgaben fällig sind:

15. Februar / 15. Mai / 15. August / 15. November

Gewerbesteuer

Grundsteuer (mit Nebenabgaben)

wiederkehrende Beiträge

01. Juli

Hundesteuer

Wir bitten Sie, die fälligen Forderungen pünktlich zu überweisen, um Mahngebühren und einzuleitende Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Zur Teilnahme an dem SEPA-Lastschriftverfahren können Sie jederzeit bei der Verbandsgemeindekasse, Tel. 501-206 oder 207 ein Formular anfordern.

-Verbandsgemeindekasse -