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Amtsblatt VG Herxheim
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Herxheim für das Jahr 2024

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke wurde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße am 14.12.2023 vorgelegt.

Diese teilt mit Schreiben vom 18.01.2024 mit, dass

  • die festgesetzen Höchstbeträge der Liquiditätskredite,
  • wie auch der festgesetze Investitionskredit für die Wasserversorgung, Bauhof und Gärtnerei,

kommunalaufsichtlich genehmigt werden.

Weitere genehmigungspflichtige Tatbestände sind nicht enthalten.

Bedenken wegen Rechtsverletzung werden lediglich in Bezug auf den Stellenplan erhoben. Hier darf die neu ausgewiesene Stelle in Produkt 11460 erst besetzt werden, wenn weitere Unterlagen nachgereicht werden und nach deren Prüfung die geltend gemachten Bedenken zurückgenommen wurden.

Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeinde-werke liegen in der Zeit von

29.01 bis einschließlich 08.02.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim, Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim, Zimmer 2.03 öffentlich aus. Um vorherige Terminabsprache, telefonisch (07276-501 201) oder per Mail (j.merz@herxheim.de) wird gebeten. Zusätzlich wird der Haushalt auf der Homepage der Verbandsgemeinde (https://www.vg-herxheim.de/satzungen) veröffentlicht.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand nach Ziffer 2 die Verletzung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung

76863 Herxheim, den 22.01.2024
gez.
Christian Sommer
Bürgermeister

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Herxheim für das Jahr 2024 vom 22.01.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  200.000 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

a) Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Einheitskasse) wird festgesetzt auf  —  9.000.000 Euro.

(Die Liquiditätskredite der Sondervermögen sind in § 5 ausgeweisen.)

b) Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten der VG gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.000.000 Euro.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnung werden festgesetzt auf

a)

Abwasserbeseitigung

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen

b)

Wasserversorgung

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen

c)

Baubetriebshof

Betriebszweig Bauhof

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Davon 100 % als internes Darlehen der VG

2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen

Betriebszweig Gärtnerei

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Davon 100 % als internes Darlehen der VG

2. Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

3. Verpflichtungsermächtigungen Sondervermögen auf

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich lnvestitionskredite aufgenommen werden müssen

d)

Gemeindewerke Herxheim

Euro

Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

3.000.000,00

e)

Altenzentrum Herxheim

Euro

Kredite zur Liquiditätssicherung Sondervermögen auf

1.500.000,00

§ 6 Steuersätze

Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer ist in der Vergnügungssteuersatzung festgesetzt.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind in der Satzung über die Festsetzung der Gebühren- und Beitragssätze für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Herxheim (Gebühren- und Beitragssatzung (GBS)) festgesetzt.

§ 8 Umlage

1. Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird auf 30,0 % festgesetzt.

Die Umlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

2. Sonderumlage für die Grundschulen Herxheim und Rohrbach nach § 32 Abs. 2 LFAG

Da die Trägerschaft für die Grundschule Insheim bei der Ortsgemeinde Insheim verblieben ist, muss zur Deckung der Personal- und

Sachaufwendungen (§ 63 SchulG) eine Sonderumlage erhoben werden. Für die Verteilung des Bedarfs auf die umlagepflichtigen Gemeinden gelten die gleichen Grundlagen wie für die Allgemeine Umlage nach § 17 LFAG (Schlüsselzuweisung A, Zuweisung zentrale Orte und Steuerkraftmesszahl).

Die Sonderumlage wird zu je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

Nachrichtlich:

Das Umlagesoll der Sonderumlage ist festgesetzt für das Jahr 2024 auf 1.184.525 Euro (entspricht Umlagesatz von 5,83 %)

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 20.569.108 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

§ 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 Euro überschritten sind.

§ 11 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 12 Altersteilzeit

Durch Wegfall des TV FlexAZ zum 31.12.2022 besteht keine tarifliche Regelung mehr zu Gewährung von Altersteilzeit. Im Ausnahmefall können Altersteilzeitvereinbarungen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) abgeschlossen werden.

§ 13 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der LVO zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

- für Leistungsstufen und für Leistungsprämien / Leistungszulagen 4.000,00 Euro.

Verbandsgemeindeverwaltung
Herxheim, den 22.01.2024
gez.
Christian Sommer
Bürgermeister