Vollzug des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung
hier: Einberufung einer Ersatzperson in den Ortsbeirat Hayna für die Wahlperiode 2024/29
Frau Inge Heimer hat ihr Mandat im Ortsbeirat aufgrund eines Wohnsitzwechsels zum 31.12.2025 niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz ist eine Ersatzperson einzuberufen.
Als nächste Bewerberin mit der höchsten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern aus der Wahlvorschlagsliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wurde
Frau Martina Zimpelmann
einberufen. Sie hat das Mandat mit Wirkung zum 01.01.2026 angenommen.
Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung.