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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde
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Keine Kinderreisepässe mehr ab 2024

Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Welches Reisedokument beantrage ich ab 2024 für mein Kind?

Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen. Ab dann dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraums verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Er ist sechs Jahre gültig. Für europäische Länder, die weder der EU noch dem Schengenraum angehören, braucht es jedoch einen Reisepass – zum Beispiel die Türkei, Albanien oder Großbritannien.

Bei dem Reisepass für Kinder gelten weniger strenge Regeln für das biometrische Foto als bei Erwachsenen: Unter zehn Jahren muss es sich um eine Frontalaufnahme handeln, die sich an einer Schablone des Innenministeriums orientiert. Bei Kindern unter fünf Jahren reicht ein Foto in guter Qualität aus. Außerdem werden im Chip auf dem elektronischen Reisepass die Fingerabdrücke gespeichert – allerdings nur bei Kindern ab sechs Jahren, weil davor grundsätzlich keine Fingerabdrücke aufgenommen werden.