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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 1/2025
Verbandsgemeinde
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Amtsgericht Kandel; 1 VI 122/05

Beschluss

Am 03.04.2005 verstarb Otto Alois Fäth, geboren am 06.04.1932 in Wörth am Rhein, letzte Anschrift: Blumenstraße 11, 76744 Wörth am Rhein.

Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Kandel anzumelden, andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Rheinland-Pfalz nicht vorhanden ist.

Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.

Der Bestand des Nachlasses ist nicht bekannt. Zum Nachlass gehören Anteile an landwirtschaftlichen Grundstücken mit einem Wert von ca. 3.000 EUR.