Es vermehren sich in letzter Zeit wieder die Beschwerden von Anwohnern, dass Hunde Gehwege und Straßen als „Toilette“ missbrauchen.
Wir fordern die Hundeführer auf, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu
entsorgen.
Zuwiderhandlungen können gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m § 5 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kandel vom 18.04.2023 mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
Fachbereich Bürgerdienste
Gartenstraße 8, 76870 Kandel
Tel. 07275/960-100