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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde
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Grundsteuer - Neuer Bescheid 2025

Mit Beginn des Jahres 2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Reform wurden von der Finanzverwaltung neue Grundsteuermessbeträge ermittelt, die die Grundlage für die neuen Grundsteuerbescheide der Gemeinden bilden.

Mit der Grundsteuerreform geht einher, dass die bisherigen Grundsteuerbescheide mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit verlieren, so dass im Jahr 2025 alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide erhalten müssen.

Die uns von den Finanzämtern digital übermittelten Daten sind entsprechend umfangreich und können zu einem erheblichen Teil nicht ohne weiteres in unser Grundsteuerprogramm eingelesen werden. So müssen wir im Fachbereich Finanzen ca. 9.000 Grundsteuerfälle manuell prüfen und nachbearbeiten. Dies erfordert neben der allgemeinen laufenden Sachbearbeitung einen enormen Zeitaufwand.

Wann werden die neuen Grundsteuerbescheide versandt?

Die Bearbeitung der noch offenen Fälle wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Die neuen Grundsteuerbescheide können daher voraussichtlich erst im April verschickt werden. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren.

Wie hoch wird die zu zahlende Grundsteuer sein?

Wie hoch die zu zahlende Grundsteuer nach der Grundsteuerreform sein wird, können Sie schon heute mit der folgenden Formel selbst berechnen:

Neuer Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Landau zum 1. Januar 2025

multipliziert

mit dem Hebesatz 465 % der Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke)

Was passiert mit SEPA-Lastschriftmandaten (Einzugsermächtigungen)?

Sie müssen nichts unternehmen. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) behalten ihre Gültigkeit. Neue Forderungen werden wir erst nach Versand der neuen Grundbesitzabgabenbescheide einziehen.

Was geschieht mit Überweisungen und Daueraufträgen?

Bis zum Erhalt der neuen Grundbesitzabgabenbescheide bitten wir Sie, von Überweisungen und Daueraufträgen abzusehen. Sollten dennoch bereits Zahlungen geleistet worden sein, werden wir diese verrechnen.