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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde
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Amtsgericht - Nachlassgericht

VI 165/14

Öffentliche Aufforderung

Am 20.05.2014 verstarb Monika Lotte Erna Dübon, geb. Hercht, geboren am 30.08.1952 in Löcknitz, letzte Anschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 30, 76744 Wörth am Rhein.

Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Kandel anzumelden, andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Rheinland-Pfalz nicht vorhanden ist.

Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.

Der Bestand des Nachlasses ist nicht bekannt.

76870 Kandel, 10.03.2025

Amtsgericht - Nachlassgericht


1 VI 241/23

Öffentliche Aufforderung

Am 05.05.2023 verstarb Karl Werner Balzer, geboren am 14.05.1945 in Plöckendorf, letzte Anschrift: Untere Buchstraße 16, 76751 Jockgrim.

Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Kandel anzumelden, andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Rheinland-Pfalz nicht vorhanden ist.

Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.

Der Bestand des Nachlasses ist nicht bekannt.

76870 Kandel, 10.03.2025

Amtsgericht - Nachlassgericht


1 VI 356/18

Öffentliche Aufforderung

Am 17.10.2018 verstarb Heinz Arthur Gander, geboren am 03.06.1948 in Billigheim, jetzt Billigheim-Ingenheim, letzte Anschrift: Im Pfirsichgarten 20, 76870 Kandel.

Erben konnten nicht ermittelt werden. Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Kandel anzumelden, andernfalls wird gemäß § 1964 BGB festgestellt, dass ein anderer Erbe als der Fiskus des Landes Rheinland-Pfalz nicht vorhanden ist.

Die Rechte vorhandener Erben am Nachlass bleiben durch die gerichtliche Feststellung unberührt.

Der Bestand des Nachlasses ist nicht bekannt.

76870 Kandel, 10.03.2025

Amtsgericht - Nachlassgericht