über die Einleitung des Verfahrens zur „15. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Minfeld und Kandel,
sowie
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3. Abs. 1 i.V.m. § 1. Abs. 8 BauGB i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 1 i.V.m. § 1. Abs. 8 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat Kandel in seiner Sitzung vom 23.09.2021 beschlossen hat, die „15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Minfeld, in die Wege zu leiten. Auf Grundlage weiterer Vorplanungen und unter Hinzunahme einer Fläche im Gemarkungsbereich der Stadt Kandel wurde dieser Einleitungsbeschluss in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Kandel am 30.03.2023 angepasst.
In dieser Sitzung wurde weiterhin die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf der Planunterlagen der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Minfeld und Kandel, beschlossen.
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist etwa 86 ha groß und erstreckt sich auf zwei Teilflächen. Die ca. 76 ha große südliche Teilfläche, Gemarkung Minfeld, liegt zwischen der Bahnstrecke Winden-Kandel und der Landesstraße 548 (L 548, Winden/Kandel-Minderslachen). Die rd. 10 ha große nördliche Teilfläche liegt nördlich der L 548 im Gemarkungsbereich der Stadt Kandel.
Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie, erfolgt die Auslage der Unterlagen gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
in der Zeit vom 17.04.2023 bis 19.05.2023
auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.
Zusätzlich besteht gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG die Möglichkeit, den Planentwurf zur der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Minfeld und Kandel, nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail unter info@vg-kandel.de oder per Telefon unter 07275 960-0 während der Dienstzeiten (Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Mittwoch, Donnerstag und Freitag ausschließlich nach Terminvergabe) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, einzusehen.
Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.
Auf Wunsch werden während der Auslegungszeit und während den o.g. Dienststunden auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
| Folgende Unterlagen können eingesehen werden: | |
| - | Begründung |
| - | Zeichnerischer Teil |
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Laut den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 I a), e), f) werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert und in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse anonymisiert aufgeführt.
Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.