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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde
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Grundsteuer – Versendung Bescheide

Mit Beginn des Jahres 2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Reform wurden von der Finanzverwaltung neue Grundsteuermessbeträge ermittelt, die die Grundlage für die neuen Grundsteuerbescheide der Gemeinden bilden.

Im Amtsblatt vom 13.03.2025 haben wir darüber informiert, dass im Jahr 2025 alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer neue Grundsteuerbescheide erhalten müssen und die umfangreiche Bearbeitung der Daten noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

In der Woche vom 7. bis 11. April 2025 sollen in einem ersten Schritt die Bescheide für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) versendet werden. In wenigen Ausnahmefällen erfolgt der Versand der Bescheide zu einem späteren Zeitpunkt, insbesondere da uns noch immer täglich Messbeträge des Finanzamts erreichen. Die Bescheide für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) werden noch einige Wochen in Anspruch und dann im zweiten Schritt versendet. Auch hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Bestehende SEPA-Lastschriftmandate (Einzugsermächtigungen) behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.