Die Stadt Kandel sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Krankheitsvertretung.
| Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte: | |
| - | Vorzimmertätigkeit |
| - | Erstellung von Reden, Grußworten und Gratulationen, |
| - | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Kandel, Erstellung von Pressemitteilungen, Organisation von Presseterminen; |
| - | Organisation und Planung der Termine des Stadtbürgermeisters; |
| - | Unterstützung und teilweise Vertretung der Marktmeisterinnen bei städtischen Veranstaltungen; |
| Ihr Profil: | |
| - | abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich (Verwaltungsfachangestellte/r, Angestelltenlehrgang I) oder eine vergleichbare Ausbildung; |
| - | Eigenständige, flexible, analytische Arbeitsweise sowie gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift; |
| - | Bereitschaft zur Erbringung der Arbeitsleistung auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (Wochenende und Abendstunden); |
| Wir bieten: | |
| - | Eine interessante, abwechslungsreiche und äußerst verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kompetenten Team; |
| - | Eine befristete Beschäftigung für die Dauer der Erkrankung einer Mitarbeiterin, längstens bis 31.12.2023 in Voll- oder Teilzeit (aktuell 39 Wochenstunden); |
| - | Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung je nach persönlicher Voraussetzung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD; |
Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 30.04.2023 mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse) an die
Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
- Personalamt -
Gartenstraße 8
76870 Kandel
oder
gerne per E-Mail (eine pdf-Datei) an Rainer.Vollmar@VG-Kandel.de
Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Stadtbürgermeister Michael Niedermeier, Tel.:07275/960 130 oder per E-Mail: Michael.Niedermeier@VG-Kandel.de, zur Verfügung.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.
Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.