Titel Logo
Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 18/2023
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Steuerung des Mühlbachwehres am Waldschwimmbad in Kandel

Wehr im Mühlbach, Blickrichtung flussabwärts Richtung Otterbach

Über das Wehr im Mühlbach nördlich des Waldschwimmbades Kandel erfolgt die Verteilung des Wassers in den Otterbach. Außerdem besteht die Möglichkeit, über Anstaubretter Wasser mittels einer Verrohrung in den Schwanen- und Polizeiweiher zu leiten. Die Verteilung des Wassers und die Steuerung des Wehres wurde bereits seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Die Praxis der letzten Jahre war die fast dauerhafte Anstauung des Wehres, damit Schwanen- und Polizeiweiher mit ausreichend Wasser versorgt wurden. Dies ging in Niedrigwassersituationen häufig zulasten des Otterbaches, der hierdurch weniger Wasser zugeführt bekam. Der Otterbach hat jedoch als Kernelemente des NSG Bruchbach-Otterbachniederung eine herausragende ökologische Bedeutung, unter anderem aufgrund

des Vorkommens der Bachmuschel (Unio crassus), die europaweit geschützt ist und im Otterbach größere Populationen aufweist. Schwanen- und Polizeiweiher werden vom Angelverein Kandel unterhalten, als Fischwasser genutzt und sind Teil des Erholungsgebietes im Süden von Kandel. Vor allem in den Sommermonaten, in denen sowohl der Otterbach als auch Schwanen- und Polizeiweiher dringend Wasser benötigen, muss klar geregelt sein, wie das Wehr gesteuert und das Wasser verteilt wird. Bei einem Ortstermin mit der oberen Wasserbehörde, der Kreisverwaltung, der Stadt Kandel als Besitzer, der Verbandsgemeinde Kandel als

Gewässerunterhaltungspflichtigem sowie Vertreten des Angelsportvereins und des Naturschutzes hat die obere

Wasserbehörde auf das bereits seit 1964 bestehende

Wasserrecht verwiesen. Dieses regelt die Steuerung des Wehres sinngemäß wie folgend:

  • Eine dauerhafte Stauung des Wehres ist unzulässig.

  • Der Anstau des Wehres ist für maximal 48 Stundenzulässig, um einen definierten Wasserstand im Schwanenweiher (118,60 m über N.N.) herzustellen.

Hieraus ergibt sich Folgendes:

  • Die Steuerung des Wehres erfolgt ausschließlich durch die Verbandsgemeinde Kandel nach Anweisung durch die obere Wasserbehörde.
  • Das Gewässer 3. Ordnung, der Otterbach hat bei Niedrigwassersituationen auch aufgrund seiner herausragenden ökologischen Bedeutung immer Vorrang.
  • Der Anstau des Wehres wird durch Herausnahme zweier Bretter beendet. Hierdurch fließt das komplette Wasser des Mühlbaches leicht gedrosselt in den Otterbach. Ein Abschlag in Schwanen- und Polizeiweiher entfällt bis auf Weiteres.
  • In Niedrigwassersituationen werden alle Bretter am Wehr entfernt, sodass dem Otterbach schnellstmöglich das Wasser des Mühlbaches zugeführt wird.
  • Die Veränderung des Wehres (z. B. durch Einbringen weiterer Bretter) und einem damit verbundenen Anstau ist verboten!
  • Die Stadt Kandel wird für den Schwanen- und Polizeiweiher klare Verhältnisse schaffen und erarbeitet eine dauerhafte Lösung zum Unterhalt beider Gewässer.
  • Ein zentrales Element dieser Lösung werden die vorhandenen Brunnen sowie Belüfter sein.Mittelfristig wird auch eine Sanierung bzw. Abdichtung der Gewässer geprüft.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den für die Gewässerunterhaltung zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, Jan Pfirrmann wenden (Te.: 07275-960-233, E-Mail: jan.pfirrmann@vg-kandel.de).