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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 19/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim

Aufnahme der Verbandsgemeinde Lingenfeld in die Zweckvereinbarung über den Aufbau einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle und die Bestellung von Vollstreckungsbeamten vom 16.04.2019 geändert durch den Beitritt der Verbandsgemeinde Lingenfeld zum 01.01.2024.

Entsprechend des §§ 5 und 20 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) vom 08.07.1957,

zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.06.2020, GVBl. 2012, S. 209, in Verbindung mit den Bestimmungen der

Landesverordnung zur Durchführung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVGDVO) vom

07.12.1990, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2017, GVBl. 2017, S. 237 und §§ 1, 12, 13 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2017, GVBl. 2017, S. 21, folgende Zweckvereinbarung über den Aufbau, den Betrieb und die Beteiligung an den Kosten einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle und die von ihr bestellten gemeinsamen Vollstreckungskräften.

Nr. 1 Beschlüsse der Gremien, Aufnahme in die o. a. Zweckvereinbarung

Die Verbandsgemeinde Lingenfeld hat an der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 04.10.2023 dem Beitritt zur Aufnahme in die Zweckvereinbarung zugestimmt.

Ebenfalls hat der Kreistag des Landkreises Germersheim – auch stellvertretend für die übrigen an der Zweckvereinbarung beteiligten Gebietskörperschaften - am 18.12.2023 dem Beitritt zugestimmt.

Der Beitritt soll zum 01.01.2024 wirksam werden.

Nr. 2 Zweckvereinbarung

Mit Beitritt der Verbandsgemeinde Lingenfeld erfolgen durch die gemeinsame Vollstreckungsstelle auch Beitreibungen für die Verbandsgemeinde Lingenfeld.

Es gilt dann die Zweckvereinbarung über den Aufbau einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle und die Bestellung von Vollstreckungsbeamten vom 16.04.2019 in der Fassung der Änderung aus dem Beitritt zum 20.03.2024.

Die Zweckvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften, insbesondere auch die Abrechnung der Kosten der gemeinsamen Vollstreckungsstelle.

Nr. 3 Öffentliche Bekanntmachung, Wirksamkeit

Die geänderte Zweckvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Veröffentlichung in den Amtsblättern der beteiligten Gebietskörperschaften.

Für die Verbandsgemeinde Lingenfeld
Germersheim, den 20.03.2024
gez. Frank Leibeck
Bürgermeister
Für den Landkreis Germersheim
Germersheim, den 20.03.2024
gez. Dr. Fritz Brechtel
Landrat