Einladung
an alle Angehörigen der Freiw. Feuerwehr Steinweiler zur Wahl
des Stellvertretenden Wehrführers für die Freiw. Feuerwehr Steinweiler
am Mittwoch, den 12.07.2023, um 18:30 Uhr im Kameradschaftsraum der
Freiwilligen Feuerwehr Steinweiler
Hauptstraße 42, Steinweiler
Nach § 14 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes, bestellt der Bürgermeister den Wehrführer und den Stellvertreter einer Ortsfeuerwehr auf die Dauer von 10 Jahren und ernennt diese zum Ehrenbeamten auf Zeit nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit.
Nach § 14 Abs. 2 des LBKG findet jede Wahl in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 GemO unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiw. Feuerwehr Steinweiler und der Jugendfeuerwehr Steinweiler, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Hiermit ergeht Einladung zu dieser Wahl des stellvertretenden Wehrführers an alle o.a. Feuerwehrleute der Freiwillige Feuerwehr Steinweiler.
Tagesordnung
| - | Begrüßung |
| - | Feststellung der Wahlberechtigten |
| - | Erläuterung des Vorschlagrechts und über den Ablauf der Wahl |
| - | Vorschlag und Wahl des stellvertretenden Wehrführers |
| - | Verschiedenes |