Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Der Gemeinderat Erlenbach hat in der Sitzung am 11.07.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Landau und das Amtsgericht Kandel gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
17.07.2023 - 24.07.2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
In Zimmer 202 der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel,
während den allgemeinen Öffnungszeiten.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung (spätestens 31.07.2023) schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.