In den Sommermonaten nutzen viele Schülerinnen, Schüler und Studierende die Gelegenheit, ihr erstes eigenes Geld zu verdienen oder ihr Taschengeld aufzubessern. Grundsätzlich müssen für einen Ferienjob Steuern gezahlt werden. Doch in den meisten Fällen werden diese durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr wieder vom Finanzamt zurückerstattet.
Ab wann fallen Steuern auf den Ferienjob an?
Wenn Schülerinnen, Schüler oder Studierende mehr als 1.402 Euro im Monat oder 46,83 Euro pro Tag verdienen, fällt in der Steuerklasse I Lohnsteuer an. Die gute Nachricht: In den meisten Fällen wird die einbehaltene Lohnsteuer nach dem Jahresende vom Finanzamt zurückerstattet.