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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 30/2022
Seite 5
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für die Verbandsgemeinde Kandel ist das Amtsblatt unverzichtbar. Es ist unser amtliches Veröffentlichungsorgan. Unter anderem erlangen öffentliche Bekanntmachungen erst durch die Mitteilung im Amtsblatt Rechtskraft.

Immer mal wieder erhalten wir Beschwerden wegen der Zustellung des Amtsblatts. Es wird zum Teil entweder zu spät oder auch gar nicht ausgetragen.

Für die ordnungsgemäße Zustellung des Amtsblatts ist der Verlag LINUS WITTICHMedien KG in Föhren zuständig; dieser setzt auch die Austräger*Innen ein.

Reklamationen sind deshalb direkt an den Verlag zu richten:

E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de

Ungeachtet dessen ist es uns natürlich sehr wichtig, dass Sie alle das Amtsblatt zuverlässig und pünktlich erhalten. Daher bitten wir Sie, uns anhand des nachstehenden Vordrucks über Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Amtsblattverteilung zu informieren.

Das Formblatt kann entweder

per Mail an amtsblatt@vg-kandel.de

über die Homepage der Verbandsgemeinde Kandel, www.vg-kandel.de

per Fax, Nr. 07275/9605114 oder

per Post bzw. direkt in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8, 76870 Kandel

an uns übermittelt werden.

Bitte beachten Sie dabei, dass das Amtsblatt wöchentlich freitags erscheint und an diesem Tag spätestens um 18.00 Uhr in Ihrem Briefkasten sein sollte.

Ihre
Amtsblattredaktion

…………………………………………………………………………………......

Bei der nachstehenden Adresse gab es folgendes Problem bei der Zustellung des Amtsblatts:

Anschrift

………………………………………………………………………….................

Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an:

o Das Amtsblatt kommt selten.

o Das Amtsblatt kommt nie.

o Das Amtsblatt kommt verspätet.

o Das Amtsblatt wird nicht ordnungsgemäß in den Briefkasten eingeworfen.

Sonstige Angaben:

Angaben betreffen folgende Kalenderwoche(n):