Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung | Freckenfeld |
| Gewanne | Wiese in den faulen Gärten |
| Nutzung | Wiese |
| Größe | 0,6590 ha |
Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung - Untere Landwirtschaftsbehörde -, 76726 Germersheim, bis zum 11.08.2025 schriftlich mitzuteilen.