Der Verbandsgemeinderat Kandel hat in seiner Sitzung am 16.05.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf der zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; „Ausweisung einer Wohnbaufläche, Saarstr. 6“, Gemarkung Minfeld, beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Saarstraße Nr. 6 mit den Flurstücksnummern 2297 und 2298/1. und wird wie im Folgenden dargestellt umgrenzt:
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen
in der Zeit vom 05.08.2024 bis 06.09.2024
auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.
Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; „Ausweisung einer Wohnbaufläche, Saarstr. 6“, Gemarkung Minfeld, einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.
Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch zu übermitteln, können aber auch schriftlich, durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Da die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Saarstraße 6“ im Parallelverfahren erfolgt, wurde aus verfahrensökonomischen Gründen eine gemeinsame Begründung inkl. Umweltbericht erstellt. Dies gilt auch für die bereits vorliegenden Fachgutachten.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
- Begründung inkl. Umweltbericht
- Zeichnerischer Teil
- vorliegende Fachgutachten
Zusätzlich sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. §3 Abs. 2 S. 4 BauGB)
Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen (inkl. biologische Vielfalt), Boden, Wasser, Klima/ Luft, Landschaft, Mensch/ Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter inkl. ihrer Wechselwirkungen geprüft.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der o.g. Veröffentlichungsfrist bei der genannten Dienststelle elektronisch eingereicht werden sollen, jedoch auch schriftlich oder -nach Terminvereinbarung- auch mündlich vorgebracht werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025; „Ausweisung einer Wohnbaufläche, Saarstr. 6“, Gemarkung Minfeld, unberücksichtigt bleiben können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.
Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.