Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
für die Verbandsgemeinde Kandel ist das Amtsblatt unverzichtbar. Es dient für gesetzlich vorgeschriebene amtliche Bekanntmachungen, die erst durch die Veröffentlichungen Rechtskraft erlangen.
In den vergangenen Wochen erhielten wir vermehrt Beschwerden wegen der Zustellung des Amtsblatts. Es wird zum Teil entweder zu spät oder auch gar nicht ausgetragen.
Für die ordnungsgemäße Zustellung des Amtsblatts ist der Verlag LINUS WITTICH Medien KG in Föhren zuständig; dieser setzt auch die Austräger*Innen ein.
Reklamationen sind deshalb direkt an den Verlag zu richten; entweder unter der Tel.-Nr. 06502/9147-800 oder per E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
Ungeachtet dessen ist es uns natürlich sehr wichtig, dass Sie alle das Amtsblatt zuverlässig und pünktlich erhalten. Daher bitten wir Sie, uns anhand des nachstehenden Vordrucks über Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Amtsblattverteilung zu informieren.
Das Formblatt kann entweder
| Ø | per Fax-Nr. 07275/9605324 |
| Ø | per Post oder direkt in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr. 8, 76870 Kandel |
| oder | |
| Ø | über die Homepage der Verbandsgemeinde Kandel, |
| Ø | bzw. per Mail an amtsblatt@vg-kandel.de |
an uns übermittelt werden.
BITTE BEACHTEN SIE DABEI, dass das Amtsblatt wöchentlich freitags erscheint und an diesem Tag spätestens um 18.00 Uhr in Ihrem Briefkasten sein sollte.
bitte abtrennen
Bei der nachstehenden Adresse gab es folgendes Problem bei der Zustellung des Amtsblatts:
Anschrift:
Bitte kreuzen Sie das Zutreffende an:
| O | Das Amtsblatt kommt selten. |
| O | Das Amtsblatt kommt nie. |
| O | Das Amtsblatt kommt verspätet. |
| O | Das Amtsblatt wird nicht ordnungsgemäß in den Briefkasten |
eingeworfen.
Sonstige Angaben: