Der Stadtrat der Stadt Kandel hat den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration der Stadt Kandel auf den Sonntag, dem 10. November 2024, festgelegt.
| I. | Zur Vorbereitung der am 10. November 2024 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen. |
| Gewählt werden 6 Beiratsmitglieder. Wahlvorschlag im Sinne der Satzung über den Beirat für Migration und Integration ist jeder vorgeschlagene Bewerber. |
| II. | Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge bis zur anderthalbfachen Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates für Migration und Integration einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung des Bewerbers gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden. |
| III. | Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim Wahlleiter, Herrn Stadtbürgermeister Michael Gaudier, Gartenstraße 8, 76870 Kandel |
| oder beim |
| Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, Zimmer 203/204 eingereicht werden. |
| Die Einreichungsfrist läuft ab am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. | |
| IV. | Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie beim Wahlamt der Verbandsgemeinde Kandel oder unter www.vg-kandel.de erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung. |
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 29. Oktober 2024 bekanntgegeben.