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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde
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Allgemeine Informationen zur kommunalen Wärmeplanung der VG

Stand Januar 2024

Die Diskussionen um die Novellierung des GEG23 im Sommer und Herbst 2023 sorgen noch immer für viel Unsicherheit und Verwirrung. Im Artikel „Keine Angst vorm Heiz-Hammer“ von Juli 2023 (zu finden auf der Homepage der VG-Kandel) werden die Eckpunkte des Kompromisses zum GEG23 erklärt. Durch besagten Kompromiss ist die sogenannte „kommunale Wärmeplanung“ (kurz: KWP) zum Schlüsselfaktor und entscheidendem Kriterium der Wärmewende geworden. Liegt eine KWP für eine Gemeinde vor, ist diese bindend; liegt diese noch nicht vor, dann dürfen ab 2024 weiterhin folgende Systeme neu eingebaut werden:

Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Heizungen auf Basis von Solarthermie, Hybrid-Heizungen (Kombination aus Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkessel), Biomasseheizung (Holz, Holzhackschnitzel, Pellets) und nur in Bestandsgebäuden: Heizungen, die erneuerbare Gase, Flüssigkeiten oder Wasserstoff nutzen. Eine Ausnahme sind Neubauten in Neubaugebieten: Diese müssen sich seit dem 01.01.2024 an die Vorgaben des GEG23 halten. Wie bereits erwähnt, ist es weiterhin möglich, neue Gasheizungen einzubauen, allerdings nur nach einer professionellen Beratung durch Energieberater, Schornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Elektrotechniker.

Bis spätestens 2028 muss jede Gemeinde eine KWP vorliegen haben. D.h. spätestens ab 2028 gilt beim Heizungstausch: unbedingt die KWP zu beachten! Um eine Vorstellung zu geben, wie eine KWP aufgebaut sein kann, hier ein Beispiel:

Quelle: Maimento/stock.adobe.com

Das Gemeindegebiet wird in Quartiere oder Zonen aufgeteilt, für die jeweils unterschiedliche Erfüllungsoptionen gelten. In diesem Beispiel ist ein Wohngebiet orange markiert. Direkt daneben ist ein anderes Quartier bläulich markiert. Je nachdem, in welchem Gebiet sich das Gebäude befindet, gelten, wie beriets erwähnt, andere Erfüllungsoptionen. So kann es sein, dass die KWP für das Wohngebiet folgende Erfüllungsoptionen vorsieht: Anschluss an ein Wärmenetz, Wasserstoffheizung oder Pellets. Dann sind diese drei Optionen bindend – ein anderes System darf nicht eingebaut werden. Bitte beachten: Die ist nur ein fiktives Beispiel, welches verdeutlichen soll, was genau die KWP ist und wie sie aussehen könnte.

Die VG-Kandel ist an dem Thema KWP dran und hat dafür auch einen Förderantrag gestellt. Durch die aktuell verhängte Haushaltssperre ist es aber nicht möglich, Förderzusagen zu erhalten, weshalb sich der gesamte Prozess verzögert. Sobald der Prozess der KWP beginnt oder es Neuigkeiten zum Thema KWP der VG-Kandel gibt, werden rechtzeitig, transparent und offen alle relevanten Informationen über folgende Kanäle geteilt:

VG-Homepage, Amtsblatt, sowie dem Facebook und Instagram-Kanal der VG-Kandel

An dieser Stelle noch ein Hinweis und Werbung in eigener Sache: Für das 2. Quartal 2024 sind im Landkreis Germersheim mehrere Informationsveranstaltungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zum Thema KWP und Änderungen durch das GEG23 geplant. Die Hybridveranstaltungen finden voraussichtlich in Präsenz und online statt und werden in Kooperation mit der Verbraucherzentrale-RLP und den Klimaschutzmanagerinnen und -managern des Landkreises Germersheim durchgeführt. Weitere Informationen dazu werden in den nächsten Wochen über bereits erwähnte Kanäle der geteilt. Ein weiterer Service, den die VG-Kandel in Kooperation mit der Verbraucherzentrale anbietet, ist die kostenlose Energieberatung durch einen unabhängigen, zertifizierten Energieberater jeden 2. Mittwoch ab 16 Uhr im Verwaltungsgebäude! Wichtig: Bitte unbedingt einen Termin vereinbaren und nicht unangemeldet vorbeikommen! Einfach anrufen oder eine Mail schreiben: 07275 960210 oder Dominik.Hasselwander@vg-kandel.de