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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 42/2022
Verbandsgemeinde
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Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in der Stadt Kandel

am 23.10.2022 aus Anlass des “Oktobermarktes“ vom 22.10.2022 - 25.10.2021

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) von Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006 wird für die Stadt Kandel für den verkaufsoffenen Sonntag (Oktobermarkt) am 23.10.2022 folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Kandel dürfen am Sonntag, den 23.10.2022 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

1.

Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBL. 1994 Teil 1, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.

2.

Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung gewährte Freistellung, zu führen.

§ 4

1.

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1-3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet.

2.

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. I, S. 965), in der zurzeit gültigen Fassung geahndet.

3.

Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag, wird nach § 32 Abs. 1 Nr. 1des Mutterschutzgesetzes vom 23. Mai 2015 (BGBl. I S. 1228) in der zurzeit geltenden Fassung verfolgt.

4.

Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündigung in Kraft und tritt am 24.10.2022 außer Kraft.

Kandel, den 11.10.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Volker Poß, Bürgermeister