| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird am 30.11.2023 dem Verbandsgemeinderat zugeleitet. | |
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel im Zimmer 300 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-kandel.de zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Kandel haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel oder an den Verbandsbürgermeister, Gartenstraße 8, 76870 Kandel oder elektronisch an info@vg-kandel.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |