Die Kreisverwaltung in Germersheim weist darauf hin, dass für Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder der Berufsbildenden Schule besuchen, die Möglichkeit der Schulbuchausleihe besteht. Familien oder Erziehende, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, können dabei eine unentgeltliche Ausleihe in Anspruch nehmen und Lernmittelfreiheit beantragen; alle anderen können dieses Angebot gegen Gebühr nutzen.
Bereits seit Dezember 2024 werden über die Schulen Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Diese Anträge können bis 17. März 2025 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in seltensten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das jährliche Einkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
Sofern diese Einkommensgrenzen überschritten werden, ist eine Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Die hierfür benötigten Zugangsdaten werden ab Mai über die Schulen verteilt.
Die Kreisverwaltung Germersheim organisiert die Ausleihe der Bücher für die nachfolgenden Schulen:
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.