Die Verbandsgemeinde Kandel sucht zur Unterstützung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Betreuungskraft (m/w/d) für das Betreuungsangebot der Grundschule Minfeld.
Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Beaufsichtigung der Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Betreuungsangebotes.
Ihr Profil: | |
| - | Teamfähigkeit; |
| - | Verantwortungsvoller und zuverlässiger Umgang mit Kindern; |
| - | Spaß an der Arbeit mit Kindern; |
| - | Bereitschaft im Vertretungsfall zu arbeiten; |
Wir bieten: | |
| - | Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit; |
| - | Die Stelle ist zunächst für ein Jahr befristet, eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in Aussicht gestellt; |
| - | Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teilzeit (15 Wochenstunden). Die tägliche Arbeitszeit ist von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. |
| - | Eine angemessene tarifgerechte Eingruppierung in der Entgeltgruppe 3 TVöD, sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen; |
Sofern Sie an dieser Stelle interessiert sind, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 31.12.2022 mit den üblichen Unterlagen an die
Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
- Personalamt -
Gartenstraße 8, 76870 Kandel
Gerne können Sie die Bewerbungsunterlagen auch an personalamt@vg-kandel.de senden.
Für Ihre Rückfragen steht Ihnen Herrn Mike Schönlaub, Tel.: 07275/960-133 zur Verfügung.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.
Die datenschutzrechtliche Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzgerecht vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.