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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 50/2024
Verbandsgemeinde
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Rechtsverordnung

über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Kandel im Jahr 2025

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) von Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006 wird für die Stadt Kandel folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in der Stadt Kandel dürfen an den nachfolgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein:

Sonntag, den 05.01.2025 anlässlich des Dreikönigsmarkts

Sonntag, den 30.03.2025 anlässlich des Frühlingsmarktes Messe „Kandel mobil“

Sonntag, den 25.05.2025 anlässlich des Stadtjubiläums

Sonntag, den 26.10.2025 anlässlich des Oktobermarkts

§ 2

  1. Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBL. 1994 Teil 1, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.
  2. Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung gewährte Freistellung, zu führen.

§ 4

  1. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1-3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet.
  2. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. I, S. 965), in der zurzeit gültigen Fassung geahndet.
  3. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag, wird nach § 32 Abs. 1 Nr. 1des Mutterschutzgesetzes vom 23. Mai 2015 (BGBl. I S. 1228) in der zurzeit geltenden Fassung verfolgt.
  4. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft und tritt am 31.12.2025 außer Kraft.

Kandel, den 02.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Gez.
Volker Poß
Bürgermeister