über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Kandel im Jahr 2025
Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes (LadöffnG) von Rheinland-Pfalz vom 21.11.2006 wird für die Stadt Kandel folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Die Verkaufsstellen in der Stadt Kandel dürfen an den nachfolgenden Sonntagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein:
Sonntag, den 05.01.2025 anlässlich des Dreikönigsmarkts
Sonntag, den 30.03.2025 anlässlich des Frühlingsmarktes Messe „Kandel mobil“
Sonntag, den 25.05.2025 anlässlich des Stadtjubiläums
Sonntag, den 26.10.2025 anlässlich des Oktobermarkts
§ 2
- Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBL. 1994 Teil 1, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten.
- Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§ 3
Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung gewährte Freistellung, zu führen.
§ 4
- Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1-3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des Ladenöffnungsgesetzes geahndet.
- Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. I, S. 965), in der zurzeit gültigen Fassung geahndet.
- Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag, wird nach § 32 Abs. 1 Nr. 1des Mutterschutzgesetzes vom 23. Mai 2015 (BGBl. I S. 1228) in der zurzeit geltenden Fassung verfolgt.
- Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06. Juni 1994 (BGBl. 1994 Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden.
§ 5
Diese Rechtsverordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft und tritt am 31.12.2025 außer Kraft.
Kandel, den 02.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Gez.
Volker Poß
Bürgermeister