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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 6/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde KANDEL

„Erweiterung der Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Freckenfeld, sowie Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3. Abs. 1 i.V.m. § 1. Abs. 8 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 1 i.V.m. § 1. Abs. 8 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat Kandel in seiner Sitzung vom 28.09.2023 beschlossen hat, die 17. Änderung/ Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; „Erweiterung der Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Freckenfeld, in die Wege zu leiten.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.12.2023 wurde weiterhin die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf der Planunterlagen der 17. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; „Erweiterung der Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Freckenfeld, beschlossen.

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist etwa 62 ha groß und erstreckt sich auf zwei Teilflächen nördlich und östlich des bestehenden Windparks. Diese Erweiterungsflächen sind nachfolgend blau dargestellt.

Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen

in der Zeit vom 19.02.2024 bis 22.03.2024

auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.

Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zur 17. Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes 2025; „Erweiterung der Vorrangfläche für Windenergie“, Gemarkung Freckenfeld, einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.

Auf Wunsch werden während der Auslegungszeit und während den o.g. Dienststunden auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch zu übermitteln, können aber auch schriftlich, durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

  • Begründung
  • Zeichnerischer Teil

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Artikel 6 e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.

Kandel, den 05.02.2024
Volker Poß
Bürgermeister