Im Höhenweg in Kandel bestand seit dem Bau des Wohngebietes ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Dieser musste nun aufgrund eines Widerspruches aufgehoben werden, da die notwendigen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Geh- und Radweg nicht vorliegen. Die Beschilderung wurde daher zwischenzeitlich abgebaut.
Durch den Abbau der Beschilderung handelt es sich ab sofort um einen Gehweg, der durch die anliegenden Eigentümer gereinigt werden muss. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kandel obliegt die Reinigung der Gehwege, das Räumen und Bestreuen im Winter den Eigentümern der bebauten und unbebauten Grundstücke.
Wir bitten um Beachtung.
Die Straßenreinigungssatzung kann auf der Webseite der Verbandsgemeinde Kandel eingesehen werden.
https://rp.egovernor.de/api/datei/EO2qI9ZPs1K9ZOoweeTWZ
Verbandsgemeinde Kandel
Fachbereich 3
Gartenstr. 8
76870 Kandel