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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 26. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach am Dienstag, 28.02.2023, 19:13 Uhr im Ratssaal des Rathauses

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Katastrophenschutz in der Verbandsgemeinde Offenbach

3.

Änderung des Umsatzsteuergesetzes / Fristverlängerung mit dem Jahressteuergesetz 2022

4.

Information über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

5.

Vergabe von Ingenieurleistungen für die Energetische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach

6.

Nachwahl in die Ausschüsse

7.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Verbandsgemeinde)

8.

Mitteilungen und Anfragen

1. Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen.

2. Katastrophenschutz in der Verbandsgemeinde Offenbach

Der Vorsitzende erläutert, dass es im Folgenden um den Katastrophenschutz geht, aber dabei auch immer um den Grundschutz, Brandschutz und aufgrund der Komplexität ebenso um Natur-, Klima- oder Hochwasserschutz.

Vor noch wenigen Jahren waren große Naturkatastrophen oder gar eine Kriegsgefahr für viele unvorstellbar und entsprechende Maßnahmen nicht im Bewusstsein der Menschen. Die Realität hat uns nun wachgerüttelt.

Der Vorsitzende dankt dem Leiter des Fachbereichs 3 - Bürgerdienste Herrn Eckert dafür, dass die Verbandsgemeinde Offenbach zu den ersten im Landkreis gehört, die die Themen verstärkt bearbeiten und nun auch Schulungen für die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Verbandsgemeinden organisiert.

Wehrleiter Oliver Siebert stellt das Grundkonzept für die Bewältigung der Aufgaben des Katastrophenschutzes in der Verbandsgemeinde vor.

Er erläutert, wie er die Risikoklassen „Brandgefahren“, „Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse“ sowie „Gefahren durch Gefahrstoffe“ aufgrund des allgemeinen Wachstums der Verbandsgemeinde und neuen Erkenntnissen aus der Ahrtalkatastrophe und dem Angriffskrieg gegen die Ukraine neu bewertete.

Aufgrund der Neubewertung sollte der 2019 beschlossene Feuerwehrbedarfsplan überarbeitet werden. Dazu soll auch die Stellungnahme der ADD eingeholt werden.

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Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat bedankt sich bei Wehrleiter Siebert für die Ausarbeitung und die Erläuterungen und beschließt das Konzept sowie die Vorlage bei der ADD zur Prüfung und Genehmigung.

Ab hier bitte nichts löschen!!!

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

3. Änderung des Umsatzsteuergesetzes / Fristverlängerung mit dem Jahressteuergesetz 2022

Durch Art. 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 2. November 2015 wurden die bisherigen Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Der neu eingeführte § 2b UStG trat am 1. Januar 2016 in Kraft und ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 22 Satz 2 UStG). Mit § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG wurde eine optionale Übergangsregelung geschaffen, nach der die bisherige Umsatzbesteuerung nach § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung weiterhin möglich ist.

Die Optionsmöglichkeit wurde mit Aufnahme des § 27 Abs. 22 a UStG durch Art. 1 Nr. 2 des Corona-Steuerhilfegesetzes (Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 19. Juni 2020, BGBl. I S. 1385) bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2022 ausgeführt werden, ist eine Option zur Altregelung nach geltendem Recht nicht mehr möglich. Diese Umsätze sind zwingend nach der Neuregelung des § 2 b UStG zu beurteilen. Die Verbandsgemeinde Offenbach hat von der Optionsregelung Gebrauch gemacht und wendet das „neue Recht“ normalerweise ab 1. Januar 2023 an. Das Bundesfinanzministerium hat am 15. November 2022 gegenüber dem Deutschen Städtetag bestätigt, dass das Ministerium an einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktion im Bund arbeitet, mit welcher im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 die bestehende Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG i.V.m. § 27 Abs. 22a UStG um weitere zwei Jahre verlängert werden soll. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz zugestimmt. Damit wurde eine entsprechende Verlängerung der Übergangsregelung beschlossen.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts können das alte Umsatzsteuerrecht noch bis einschließlich des Jahres 2024 weiterhin anwenden. Die Verwaltung hat ordnungsgemäß die erforderlichen Arbeiten zu § 2b UStG vorbereitet. Dies betrifft insbesondere eine umfangreiche Vertrags-und Einnahmeninventur zur Erfassung aller umsatzsteuerlich relevanten Vorgänge und die Ermittlung umsatzsteuerlicher Optimierungspotenziale. Hieraus ergibt sich die Fragestellung, ob am 01. Januar 2023 planmäßig auf die Neuregelung des § 2b UStG umgestellt werden soll oder ob die mit dem Jahressteuergesetz 2022 eröffnete Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden sollte.

Die Verwaltung kam mit der Unterstützung einer Steuerberatungsgesellschaft zu einem deutlichen Ergebnis: Durch die mit § 2b UStG geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Verbandsgemeinde Offenbach in deutlich höherem Umfang als Steuerschuldnerin auftreten. Gleichzeitig wird der Verbandsgemeinde Offenbach Vorsteuerabzugspotenzial eröffnet. Umsatzsteuerschuld und Vorsteuer (als Forderung gegenüber dem Finanzamt) stehen sich hier allerdings nicht äquivalent gegenüber; es ist zunächst von einer höheren Zahllast zulasten der Verbandsgemeinde auszugehen. Damit ist die Verbandsgemeinde Offenbach aus den Haushaltsgrundsätzen von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit herausgehalten, hier möglichst lange das alte Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Durch die Verschiebungen im Zeitplan zur umsatzsteuerlichen Restrukturierung ergeben sich gleichfalls keine Nachteile für die Verbandsgemeinde Offenbach. Die umsatzsteuerlich beachtlichen Ertragsströme und Vertragsbeziehungen der Verbandsgemeinde sind -für kommunale Haushalte charakteristisch -von einer außerordentlich hohen Kontinuität gekennzeichnet. Daher ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die bereits erstellten Arbeitsergebnisse ohne Weiteres bei der umsatzsteuerlichen Restrukturierung zu einem späteren Zeitpunkt herangezogen werden können.

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Beschluss:

Der Sachstand zur Umsetzung der umsatzsteuerlichen Neuregelung wird zur Kenntnis genommen. Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, das alte Umsatzsteuerrecht möglichst lange anzuwenden und die hierzu erforderlichen Schritte fristgerecht einzuleiten. Dies betrifft mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 den Zeitraum bis 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

4. Information über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

Nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz haben Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit bis zum 1. April eines Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen zu unterrichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Nebentätigkeiten und öffentliche Ehrenämter von Bürgermeister Wassyl:

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Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Informationen zustimmend zur Kenntnis

5. Vergabe von Ingenieurleistungen für die Energetische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach

Es fand in Abstimmung mit der Queichtal-Energie bzw. der Energie Südwest-Projektentwicklung eine Voruntersuchung zur vorgeschlagenen Sanierungsvariante SV 1 aus dem Energetischen Sanierungskonzept des Büros Schäffler Sinnogy mit folgendem Ergebnis statt:

Zur Umsetzung der Energetischen Sanierung und des Konzeptes Wärmepumpenbetrieb über kaltes Nahwärmenetz sind Umbau- und Modernisierungsarbeiten bei den Gewerken Heizung, Lüftung und Gebäudeautomation notwendig.

Für die weitere Bearbeitung wurden hierfür drei Ingenieurbüros zur Honorarabgabe für die Leistungsphasen 1-8 angefragt. Der Verwaltung liegen abschließend zwei Honorarangebote vor. Nach abschließender Prüfung hat das Ingenieurbüro Weber das preisgünstigste Angebot eingereicht.

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Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag der Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Weber gem. Angebot vom 04.01.2023 zu erteilen.

Ab hier bitte nichts löschen!!!

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

6. Nachwahl in die Ausschüsse

Herr Dr. Jaime Uribe Uribe hat mit dem Schreiben vom 22.01.2023 seinen Rücktritt als stellvertretendes Ausschussmitglied aus dem Bau- und Umweltausschuss bekanntgegeben. Demnach wird hierfür eine Nachwahl notwendig.

Nach dem Grundsatz der Kontinuität können Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und sonstige wählbare Bürger nur von solchen vertreten werden.

Vorschlagsberechtigt ist die FWG-Fraktion. Diese schlägt Frau Katrin Dreher als stellvertretendes Ausschussmitglied für den Bau- und Umweltausschuss vor.

Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 GemO ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder dem Wahlvorschlag zustimmt.

Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht bei Wahlen gem. § 36 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GemO.

Der Verbandsgemeinderat beschließt gem. § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO, die Wahl in offener Abstimmung durchzuführen.

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Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat wählt auf Vorschlag der FWG-Fraktion Frau Katrin Dreher als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Bau- und Umweltausschuss.

Ab hier bitte nichts löschen!!!

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

7. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

8. Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.