Titel Logo
Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 28. Sitzung des Gemeinderates Essingen am Mittwoch, 22.03.2023, 19:00 Uhr im Sälchen.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

1.1

Brunnen am DGH

1.2

Bäume am Sportplatz

2.

Pflegekonzept KULA - Bericht

3.

Kommunaler Klimapakt

4.

Potentialflächen für Windenergieanlagen

5.

Feststellung des Jahresabschlusses OG Essingen 2020

6.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2020

7.

Nutzungskonzept Rathaus Essingen

8.

Sanierung Tennenplatz - Antrag VfL

9.

Jugendtreff - Einbau einer Duschkabine im WC

10.

Dalberghalle Essingen

Austausch der Batterie - Sicherheitsbeleuchtung

11.

Anschaffung eines neuen Leasingfahrzeugs für den Bauhof

12.

Bauangelegenheiten

12.1

Bauantrag, Anbau an Bestandsgebäude, Schulstraße

13.

Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO

14.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse (Essingen)

15.

Mitteilungen und Anfragen

1.

Einwohnerfragestunde

1.1

Brunnen am DGH

Ein Einwohner teilt mit, dass der Brunnen vor dem DGH schon länger defekt sei. Die Vorsitzende berichtet, dass der Brunnen augenscheinlich ein Leck habe und diesbezüglich bereits mehrere Prüfungen stattgefunden haben, jedoch falls gewünscht, eine Öffnung und Ausgrabung der Pflasterung im Umkreis stattfinden müsste, um die Ursache des Wasserverlustes und der Absenkung der Pflasterfläche zu finden.

1.2

Bäume am Sportplatz

Ein Einwohner merkt an, dass sich Bäume am Sportplatz befinden, bei denen Äste abbrechen und auf den Parkplatz fallen. Daraufhin berichtet die Vorsitzende, dass diese abgestorbenen Bäume bekannt sind und vielleicht von der Aktion „Zukunftsbäume“ durch neue Baumpflanzungen ersetzt werden könnten.

2.

Stiftung zur Förderung der Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz (KULA)

Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dipl. Ing. Gehrlein, Projektmanagerin KULA, die der Sitzung online zugeschaltet ist. Diese erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation das Pflegekonzept für die Ortsgemeinde Essingen. Dabei erläutert sie, dass alle Flächen in der Gemeinde betrachtet und den jeweiligen Maßnahmen zugeordnet wurden. Bei der Planung zur Durchführung der Maßnahmen sind vor allem die Pflegezeitpunkte und die Häufigkeit der Pflege maßgeblich.

Weitere Informationen hat Frau Gehrlein unter folgendem Link zur Verfügung gestellt:https://login.yoursecurecloud.de/d/b2ba5b228ee9434bb371/

Damit die Maßnahmen durchgeführt werden können, sind Mittel im nächsten Haushalt bereitzustellen. Die detaillierten Planungen bezüglich der einzelnen Maßnahmen sollen in der nächsten Ausschusssitzung besprochen werden. Alle Maßnahmen müssen sukzessive betrachtet und auf Realisierbarkeit/Finanzierbarkeit überprüft und dann auch evaluiert werden.

3.

Kommunaler Klimapakt

Das Pariser Klimaschutzabkommen setzt den Rahmen für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen für Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, soll Rheinland-Pfalz bis spätestens 2035 - 2040 (Zukunftsvertrag 2021 - 2026) klimaneutral sein.

Um den Ausstoß an Treibhausgasen auf ein neutrales Niveau abzusenken, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen müssen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die nunmehr unvermeidbaren, bereits spürbaren und zukünftig zu erwartenden Klimawandelfolgen ergriffen und umgesetzt werden. Dies geschieht insbesondere auf kommunaler Ebene.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium einschließlich des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, sowie das Wirtschafts- und Innenministerium haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt (KKP) einzurichten.

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden. (Quelle: https://mkuem.rlp.de/de/themen/klima-und-ressourcenschutz/klimaschutz/kommunaler-klimapakt-rheinland-pfalz/ )

Im Kommunalen Klimapakt ist vorgesehen, dass die Ortsgemeinden gebündelt über ihre Verbandsgemeindeverwaltung bzw. zusammen mit der Verbandsgemeinde zu dem Kommunalen Klimapakt beitreten können. Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung. Der Beitritt von Ortsgemeinden kann dabei nur gebündelt über die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen. Jede Ortsgemeinde entscheidet eigenständig durch Ratsbeschluss, ob (und mit welchen Maßnahmen, wie z.B. Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien) sie am KKP teilnehmen will. Der Verbandsgemeinde müssen die entsprechenden Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen; in der Beitrittserklärung genügt die Angabe der betreffenden Ortsgemeinden, die Ratsbeschlüsse der Ortsgemeinden sind nicht beizufügen (sondern nur der für die Verbandsgemeinde).

Es wäre wünschenswert, wenn alle Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde Offenbach dem Kommunalen Klimapakt beitreten würden.

(mehr dazu unter: https://www.kosdirekt.de/verbandsinformationen/nachrichten-und-meldungen/gstb-nachrichten/gstb-nachrichten-2023/gstb-nachrichten-ab-nr-0029-februar-2023/0030-kommunaler-klimapakt-hinweise-zum-beitritt-von-ortsgemeinden/)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Ortsgemeinde Essingen zum Kommunalen Klimapakt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4.

Potentialflächen für Windenergieanlagen

In einer Vereinbarung zwischen der Stadt Landau und den Verbandsgemeinden des Landkreises SÜW im Jahr 2005 wurde vereinbart, dass sich die Ausweisung von Windenergieanlagen (WEA) in den Verbandsgemeinden Herxheim und Offenbach konzentrieren soll.

Im Rahmen der Energiegewinnung aus Windkraft möchte die Stadt Landau dazu ihren Beitrag leisten und auf der Gemarkung Mörlheim eine Potentialfläche für WEA ausweisen. Die Ortsgemeinde Offenbach hat dazu bereits ihr Einverständnis gegeben.

Mit der aktuell laufenden 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) werden durch die vorgesehene Reduzierung von Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten von 1.000 m auf 900 m sowie der Herabstufung des Ziels des Konzentrationsgebots von mindestens drei WEA an einem Standort neue Potentialflächen und Suchräume für Windenergie eröffnet. Eine Karte stellt die neuen Flächen auch für die Verbandsgemeinde Offenbach dar.

Die Ortsgemeinde sollte über mögliche Planungsabsichten zur Ausweisung von WEA beraten. Das Ergebnis wird der Kreisverwaltung für eine Berücksichtigung der 3. Änderung der o. g. Vereinbarung mitgeteilt und ist zur Aufnahme im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Offenbach vorsehen.

Bevor jedoch eine konkrete Entscheidung getroffen werden kann, sollte nach der Rechtsverordnung der vierten Teilfortschreibung des LEP IV, die die geänderten landesplanerischen Vorgaben (Grundsätze (G) und Ziele (Z) der Raumordnung) enthält, folgender Schritt gemacht werden:

G 162 a

Nach diesem Grundsatz sollen kommunale Klimaschutzkonzepte zukünftig insbesondere Wärmestrategie- und Energieplanungen beinhalten.

Die Gemeinden sollten zunächst vorab klären, ob eine Ausweisung von Windenergieanlagenflächen überhaupt beabsichtigt ist. Im zweiten Schritt könnte dann eine Untersuchung beauftragt werden.

Die Ratsmitglieder regen an, nach einer solchen Vorprüfung den Tagesordnungspunkt nochmal in die Sitzung des Gemeinderates mitaufzunehmen, um sich darüber Gedanken zu machen, welche Flächen genau mitaufgenommen werden sollen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich, dass neue Potenzialflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen bzw. dass eine diesbezügliche Vorprüfung von Potenzialflächen im Rahmen des kommunalen Klimaschutzkonzeptes veranlasst werden soll. Über die dann möglichen endgültigen Standpunkte möchte der Rat dann aber im Einzelfall noch entscheiden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

5.

Feststellung des Jahresabschlusses OG Essingen 2020

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende Frau Hohl-Harreus aus der Verwaltung. Diese erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Essingen.

In der Sitzung vom 28.02.2023 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2020 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Rechnungslegung und die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2020 erstellt. Die Prüfung hatte zu keinen Einwendungen geführt.

Die Bilanz 2020 sowie der Prüfbericht, der Anhang und Rechenschaftsbericht mit Anlagen liegt den Ratsmitgliedern vor.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2020 gem. § 114 i. V. m. § 108 GemO festzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2020

Ortsbürgermeisterin Volz, 1. Beigeordneter Schweikart, Beigeordnete Fliehmann und Ratsmitglied Kuno Volz nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Das älteste anwesende Ratsmitglied Wolfgang Volz übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

In der Sitzung ist über die Entlastung der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essingen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. §114 Abs.1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu entscheiden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Essingen sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. §114 Abs.1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7.

Nutzungskonzept Rathaus Essingen

Die Vorsitzende übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an das Ratsmitglied Mittag. Dieser erläutert das von der Arbeitsgruppe erstellte Nutzungskonzept für das Rathaus Essingen.

Bereits im Jahr 2020 war man sich im Gemeinderat einig, dass künftig Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen des historischen Rathauses sinnvoll seien. Es wurde damals die Erstellung eines Nutzungskonzeptes beschlossen.

Ein solches Konzept ist für den Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock erforderlich. Der Antrag wäre bis Mitte Oktober 2023 der Kreisverwaltung vorzulegen. Ein entsprechender Beschluss mit Nutzungskonzept wäre zu fassen. Danach könnte ein Architekt mit der Planung und Kostenermittlung beauftragt werden. Entsprechende Haushaltsmittel von 50.000 € (aufgeteilt auf zwei Haushaltsjahre) sind bereits veranschlagt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sollten dann bei der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Die Ratsmitglieder diskutieren über die Notwendigkeit einer Sanierung und über die hohen Kosten, welche auf die Gemeinde zukommen.

Für die bessere Planung wäre ein Architekt zu beauftragen um mehr Infos bezüglich den Kosten zu erlangen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Nutzungskonzept für eine zukünftige Sanierung des historischen Rathauses zu konkretisieren und ein Angebot eines Architekten einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

8.

Sanierung Tennenplatz - Antrag VfL

Die Vorsitzende übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an den Ersten Beigeordneten Schweikart. Dieser berichtet von dem verbrauchten Tennenplatz in Essingen und der Notwendigkeit der Sanierung.

Für die Ausgestaltung der Maßnahme sind drei Varianten möglich:

1. Tennenplatz sanieren (52.095,34 Euro)

2. Rasenplatz (339.443,45 Euro)

3. Kunstrasenplatz (798.765,13 Euro)

Die Sanierung des Tennenplatzes könnte, je nach Ausgestaltung der Maßnahme, über die VV Sportanlagen-Förderung Fördermittel erhalten.

Die Unterhaltskosten der momentanen Sportplätze betragen für die Ortsgemeinde derzeit rund 25.000 Euro pro Jahr zzgl. der Rasenregeneration alle 2 Jahre in Höhe von 5000 bis 6500 Euro. Diese werden sich durch einen weiteren Platz erhöhen und sind nicht zuschussfähig.

Eine Förderung aus der Sportanlagenförderung ist nur nach Aufnahme auf die Prioritätenliste möglich. Die Auswahl sowie die Positionierung der Maßnahme auf der Prioritätenliste erfolgt durch den Sportstättenbeirat des Kreises.

Die Positionierung wird beeinflusst durch die Ausführungsreife der Maßnahme. Grundlage der Förderung ist eine gesicherte Finanzierung der Maßnahme.

Demnach müssen für eine Maßnahme ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Aktuell stehen für die Maßnahme im Doppelhaushalt 2022/2023 15.000,00 € zur Verfügung.

Eine abschließende Beurteilung seitens der Verwaltung ist erst nach Festlegung der konkreten Maßnahme möglich. Der Richtwert einer möglichen Förderung liegt bei 40 % der zuwendungsfähigen Kosten. Maßnahmen der Bauunterhaltung (Erhaltungsaufwand) sind nicht förderfähig.

Die Verwaltung soll überprüfen, ob eine Verpachtung/Schenkung der Plätze an den Verein sinnvoller wäre, da diese möglicherweise an andere/höhere Zuschüsse als die Gemeinde kommen. Des Weiteren soll beim Gemeinde- und Städtebund nachgefragt werden, ob es konkrete Unterstützungen für ein solches Projekt gibt.

Die Ratsmitglieder sind sich einig, diesen Tagesordnungspunkt in der nächsten Haupt- und Bauausschusssitzung zu beraten.

9.

Jugendtreff

hier: Einbau einer Duschkabine im WC

Die Vorsitzende übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort an das Ratsmitglied Wildner. Dieser erläutert kurz das Vorhaben.

Der Jugendtreff beantragt den Einbau einer Dusche im vorhandenen WC, um eine Duschmöglichkeit anbieten zu können und hat hierzu ein erstes Konzept vorgelegt.

Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, bestehen im allgemeinen besondere Anforderungen an die Nutzung eines Bades / einer Dusche:

- Trennung der Geschlechter

- Anzahl der Personen

- Umkleidemöglichkeiten

- Nutzung eines WCs unabhängig der Duschmöglichkeit

Die Ratsmitglieder regen an, dass die Barrierefreiheit trotz des Einbaus der Dusche bestehen bleiben muss. Zur Klärung einiger noch offener Fragen soll ein Ingenieurbüro beauftragt werden.

10.

Dalberghalle Essingen

Austausch der Batterie - Sicherheitsbeleuchtung

Bei Wartungsarbeiten der Sicherheitsbeleuchtung der Dalberghalle wurde festgestellt, dass die Batterie die vorgeschriebene Überbrückungsdauer von 3 Stunden nicht aushält. Die Batterien müssen ausgetauscht werden, um die Betriebssicherheit und Wirksamkeit wiederherzustellen. Beim Austausch der Batterien wird empfohlen, den Laderegler sowie den Ladekondensator ebenfalls mit auszutauschen, da diese aufgrund der Austrocknung defekt sein könnten. Die Batterie könnte somit nicht korrekt geladen werden.

Entsprechende weitere Angebote wurden auf Wunsch des Ausschusses angefragt, mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 16.03.2023, ob entsprechende Leistungen ausgeführt werden können. Rückmeldungen sind nicht erfolgt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, auf weitere Angebote zu verzichten und den Anbieter zu beauftragen, da es sich hierbei um dieselbe Firma handelt, welche für die Wartungsarbeiten beauftragt wurde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

11.

Anschaffung eines neuen Leasingfahrzeugs für den Bauhof

Der Leasingvertrag für den Pritschenwagen des Bauhofs läuft im Juni 2023 aus und kann noch bis max. Oktober 2023 verlängert werden. Der Abkauf des Wagens würde sich auf ca. 29.000 € belaufen.

Die Abfrage bei mehreren Autohäusern/Leasingunternehmen hat bis dato zu wenigen Ergebnissen geführt. Es gibt zurzeit nur Leasingfirmen, die ein Fahrzeug anbieten können mit sehr langen Lieferzeiten (10 - 12 Monate). Die angefragten Unternehmen und Ergebnisse liegen den Ratsmitgliedern vor.

Die Verwaltung wird gebeten weitere Leasingangebote anzufragen und für die nächste Sitzung bereitzustellen. Das vorliegende Angebot für ein Fahrzeug, welches ab 06/23 verfügbar wäre ist noch auf verschiedene Kriterien zu prüfen. Sollte hier alles passen, würde diesem zugesagt, sofern zwischenzeitlich keine weiteren, passenden Angebote eingehen.

12.

Bauangelegenheiten

12.1

Bauantrag, Anbau an Bestandsgebäude, Schulstraße

Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 230 in der Schulstraße soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude Wohnraum erweitert werden. Eine bereits genehmigte Errichtung eines Doppelhauses wird nicht mehr realisiert. Die Antragsteller möchten nun im Anschluss an das bestehende Wohngebäude durch einen eingeschossigen Anbau mehr Wohnfläche schaffen. Im Obergeschoss wird der Anbau als Dachterrasse genutzt. Weiterhin ist im hinteren Grundstücksbereich die Errichtung einer Garage mit Gründach vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.

Für die Erteilung des Einvernehmens ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art (Wohnen) und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise (Haus-Hof-Bauweise) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

In der Umgebungsbebauung ist die Haus-Hof-Bauweise prägend. Diese wird durch den grenzständigen Anbau fortgeführt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Anbaus zur Wohnraumerweiterung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

13.

Zustimmung zur Spendenannahme nach §94 Abs. 3 GemO

Spender

Zweck

Datum

Betrag

Peter und Uschi Theis

Förderung Naturschutz und Wegeunterhalt

28.02.2023

300,00 €

Hornbach Baumarkt AG

Unterstützung Zukunftsbaum

08.03.2023

2.500,00 €

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der zweckgebundenen Annahme der Spenden zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

14.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

15.

Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.