über die 29. Sitzung des Verbandsgemeinderates Offenbach am Dienstag, 04.07.2023, 19:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses.
A. Öffentlicher Teil
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses Verbandsgemeinde 2020 |
| 3. | Entlastungserteilung für den Jahresabschluss Verbandsgemeinde 2020 |
| 4. | Investitionsübersicht 2024 |
| 5. | Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes |
| 6. | Erlass neue Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich |
| 7. | Rathaus Offenbach/ Queich - Erwerb Ausstattungsgegenstände |
| 8. | Grundschule Essingen - Erweiterung des Gebäudes als zweizügige Grundschule |
| 9. | Grundschule Essingen -Möblierung zusätzlicher Klassenraum- |
| 10. | Digitale Tafeln für Grundschulen |
| 11. | Satzung -Betreuende Grundschulen- |
| 12. | Vergabe Dämmung Faulturmkopf |
| 13. 13.1 | Brandschutztechnische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach hier: Vergabe Ingenieurleistungen für Brandschutzplanung |
| 13.2 | hier: Vergabe von Ingenieurleistungen für Elektro |
| 13.3 | hier: Vergabe von Ingenieurleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär |
| 14. | Energetischen und brandschutztechnische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach hier: Vergabe von Ingenieur- Hochbauleistungen |
| 15. | Gemeinsamer Antrag der FWG- und CDU-Fraktion zur umgehenden Umsetzung des vollständigen Abrisses des alten Rathauses |
| 16. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
| 17. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil (Beginn: 21:20 Uhr)
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses Verbandsgemeinde 2020 |
In der Sitzung vom 11.05.2023 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2020 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.
Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2020 erstellt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Die Bilanz 2020 sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses sind dieser Vorlage beigefügt. Zudem steht der Anhang und Rechenschaftsbericht mit Anlagen als PDF-Datei zur Verfügung.
Die Verwaltungsmitarbeiterin, Frau Hohl-Harreus, erläutert die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresabschluss 2020 gem. § 114 Abs. 1 GemO i. V. m. § 108 GemO festzustellen.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 3. | Entlastungserteilung für den Jahresabschluss Verbandsgemeinde 2020 |
In der Sitzung ist über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu entscheiden.
Der Bürgermeister und die Beigeordneten, denen Entlastung erteilt werden soll, nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Das älteste anwesende Ratsmitglied, Karlheinz Frech, übernimmt den Vorsitz.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Offenbach Entlastung gem. § 114 Abs. 1 GemO für den Jahresabschluss 2020 zu erteilen.
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 4. | Investitionsübersicht 2024 |
Der Verbandsgemeinderat hat sich in der Sitzung vom 05.01.2023, bei der Verabschiedung des Haushalt 2023, dafür ausgesprochen, zukünftig die Investitionsübersicht früher zu erhalten. Dementsprechend besteht genügend Zeit, um über die bevorstehenden Investitionen ausgiebig zu beraten.
Dem Verbandsgemeinderat wurde nun eine Übersicht über die Baumaßnahmen, die in den nächsten Jahren geplant sind, vorgelegt.
Sollten sich im Laufe des Jahres weitere Maßnahmen ergeben, so werden diese in den Haushalt mit aufgenommen.
Der Verbandsgemeinderat bedankt sich für die frühzeitige Übersicht. Diese ist nun im Bauausschuss und Hauptausschuss zur Vorbereitung des Haushaltsbeschlusses zu beraten.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 5. | Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes |
In der Anlage befindet sich der von der CDU-Fraktion beantragte Tätigkeitsbericht des Ordnungsamtes.
Aus der Mitte des Rates wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes Anerkennung für die vielfältige und engagierte Arbeit im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgesprochen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
| 6. | Erlass neue Gefahrenabwehrverordnung |
Die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde läuft kraft gesetzlicher Regelung am 19.12.2023 aus.
§ 72 Polizeigesetz (POG) regelt, dass die Gefahrenabwehrverordnungen eine Bestimmung über das In-Kraft-Treten und die Geltungsdauer, die 20 Jahre nicht überschreiten darf, enthalten muss.
Somit ist das Datum der Außerkraftsetzung am 19.12.2033 (30 Jahre nach Erlass) in § 6 unserer aktuellen Gefahrenabwehrverordnung hinfällig.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat eine neue Musterverordnung zur Verfügung gestellt.
Der Sitzungsvorlage sind als Anlage die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde und die Musterverordnung der ADD beigefügt.
Änderungen sind entsprechend markiert und hervorgehoben.
Es gilt über die neue Musterverordnung zu entscheiden und eventuelle Änderung- und Ergänzungswünsche mitzuteilen. Bei der anschließenden Erörterung werden verschiedene Regelungen in der Satzung hinterfragt. Einige Änderungsvorschläge sind inhaltlich und rechtlich abzuklären.
Eventuelle Änderungen und Ergänzungen sind anschließend mit der ADD vorab durch die Verwaltung abzustimmen.
Vor Erlass der neuen Gefahrenabwehrverordnung muss diese der ADD zur Genehmigung vorgelegt werden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Verordnung in den Fraktionen nochmals zu beraten, um etwaige Änderung vor der Beschlussfassung in der nächsten Sitzung einarbeiten zu können.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 7. | Rathaus Offenbach/ Queich hier: Erwerb Ausstattungsgegenstände |
In einer ersten Phase wurden zur Möblierung des Rathauses die vorhandenen Bürodrehstühle ausgetauscht und soweit erforderlich diverse Büros mit einer Neumöblierung durch die beauftragte Firma Wiesner-Hager GmbH aus Würzburg ausgestattet.
In einem weiteren Schritt werden sämtliche Arbeitsplätze mit einem höhenverstellbaren Tisch in Ergänzung bereits vorhandener erforderlicher Tische und einem Auszugsschrank ausgestattet. Der Arbeitsplatz der Fachgebietsleitungen erhält zusätzlich eine Besprechungsmöglichkeit. Auch ermöglicht in Einzelfällen die Ergänzung des Schreibtisches mit einem Beistelltisch die Beratung von Bürgern.
Zur Ermittlung des tatsächlich erforderlichen Bedarfes wird die Ausstattung weiterer Büros mit Schiebeschränken erst nach Einführung des digitalen Ablagesystems als sinnvoll erachtet. Eine Anfrage wurde daher zurückgestellt.
Berücksichtigt jedoch wurde die Ausstattung des Raumes 1.34 als Besprechungs- und Arbeitszimmer.
Die Angebotsanfrage erfolgte in Erweiterung des Hauptauftrages an die Firma Wiesner-Hager GmbH aus Würzburg. Das Angebot schließt zu oben genannter Ausführung mit einer Summe in Höhe von 107.263,64 €.
Ein Übersichtsplan der zukünftigen Möblierung ist beigefügt.
Der Verbandsgemeinderat beschließt in Erweiterung der bisher ausgeführten Leistungen die Firma Wiesner-Hager auf der Grundlage ihres Angebotes vom 25.04.2023 in Höhe von 107.263,64 € mit dem Erwerb zusätzlicher Ausstattungsgegenstände zu beauftragen.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 8. | Grundschule Essingen Erweiterung des Gebäudes als zweizügige Grundschule |
Das Architekturbüro Mack aus Lingenfeld hat seine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Umsetzung des Raumprogrammes zur Erweiterung des Gebäudes als zweizügige Grundschule abgeschlossen. Das Konzept beinhaltet neben den erforderlichen Unterrichtsräumen für den Schulbetrieb einen zusätzlichen Bedarf an weiteren Räumen (z.B. Mehrzweckraum, Raum für Sozialarbeit und Förderung, einen zusätzlichen Raumbedarf für eine „Betreuende Grundschule“, Erweiterung des Verwaltungstraktes, sowie ergänzende Toiletten).
Ein ebenso wichtiger Aspekt ist mit Blick auf ein zukünftiges Essensangebot für alle Schüler der Ausbau der Küchenkapazität.
Die Studie nimmt die bestehende Gebäudekubatur auf und schafft durch eine klare Gliederung in den Bereichen –Schulverwaltung – Allgemeinnutzung- und Lehre eine gute Orientierung während des Schulbetriebes. Die Verortung der Küche mit Speisesaal angrenzend an den Mehrzweckraum bietet viele vom Schulbetrieb unabhängige Nutzungsmöglichkeiten (Schulfest, Veranstaltungen), sowie eine direkte Anlieferung der Küche von außen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde vom 20.06.2023 hat der Architekt Herr Mack drei Planungsvarianten mit möglichen Umsetzungen der Raumstrukturen- und Anordnungen vorgestellt und erläutert. Dabei wurde vom Bau- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Offenbach die Variante 3 favorisiert.
In einem nächsten Schritt ist geplant, auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie eine Angebotsanfrage für weiterführende Planungsleistungen einzuleiten und darauf aufbauend, eine abschließende Abstimmung mit der ADD und der SGD Süd zur Einreichung eines Zuschussantrages vorzubereiten.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem vom Bau- und Umweltausschuss vorgeschlagenen Konzept der Variante 3 zur Erweiterung der Grundschule Essingen zuzustimmen und die Verbandsgemeindeverwaltung zu beauftragen, weiterführende Schritte, wie Angebotseinholung für weitere Planungsleistungen und Absprachen mit der ADD und der SGD Süd für die Einreichung eines Zuschussantrages, einzuleiten.
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 9. | Grundschule Essingen -Möblierung zusätzlicher Klassenraum- |
Erstmalig sind in der Grundschule Essingen ab dem Schuljahr 2023/2024 alle Klassenstufen zweizügig.
Der bisherige Betreuungsraum wird im neuen Schuljahr 2023/2024 zu einem Multifunktionsraum umgewandelt, vormittags wird dieser als Klassenraum genutzt und mittags weiterhin für die Betreuung. Aufgrund der Doppelnutzung müssen multifunktionale Möbel angeschafft werden.
Von Seiten der Verwaltung wurden drei Angebote eingeholt. Nach Rücksprache mit der Schulleitung wird es als sinnvoll erachtet das vorliegende Angebot (5-Eck-Tisch) der Firma Kettenbach über 11.290,01 € brutto anzunehmen. Die Möbel verfügen über Rollen und können zu Gruppentischen zusammengeschoben werden.
Weiterhin müssen noch Regale und Schränke für den Klassenraum angeschafft werden, hier wird mit zusätzlichen Kosten in Höhe ca. 1.500,00 € brutto gerechnet.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung neuer Möbel auf Grundlage des Angebots der Firma Kettenbach über 11.290,01 € brutto. Ebenfalls werden noch weitere Regale u. Schränke in Höhe von bis zu 1.500,00 € brutto angeschafft.
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 10. | Digitale Tafeln für Grundschulen |
An den Grundschulen Offenbach und Essingen wird zum Schuljahr 2023/2024, aufgrund der hohen Schülerzahlen, jeweils eine zusätzliche Klasse gebildet. Für die zusätzlichen Klassensäle muss jeweils eine digitale Tafel angeschafft werden.
Die digitalen Tafeln werden über die Rahmenverträge des Bildungsministeriums bezogen. Hier liegt ein Angebot der Firma Urano über 5.161,03 € brutto pro Tafel vor.
Für die Grundschule Offenbach stehen noch Haushaltsmittel in Höhe von 2.620,00 € zur Verfügung. Bei der Grundschule Essingen sind noch ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt jeweils den Kauf einer digitalen Tafel für die Grundschulen Offenbach und Essingen. Für die Grundschule Offenbach werden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 2.541,03 € bereitgestellt.
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 11. | Satzung -Betreuende Grundschulen- |
Die Verbandsgemeinde Offenbach plant die Einführung einer Satzung für die „Betreuenden Grundschulen“.
Die Satzung soll zum Schuljahr 2023/2024 in Kraft treten.
Der Entwurf der Satzung mit Anlage 1, sowie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 dem Verbandsgemeinderat die Einführung einer Satzung für die „Betreuenden Grundschulen“ zum Schuljahr 2023/2024 empfohlen. Die mit „rot“ markierten Textabschnitte sind Änderungsvorschläge aus der Sitzung des Schulträgerausschusses vom 17.04.2023.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung für die „Betreuenden Grundschulen“, die zum Schuljahr 2023/2024 in Kraft treten soll. Weiterhin stimmt der Verbandsgemeinderat einer Anpassung der Betreuungsbeiträge gemäß Anlage 1 zu.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 12. | Vergabe Dämmung Faulturmkopf |
Im Zuge der erstellten Potenzialstudie im letzten Jahr wurde festgestellt, dass der nicht gedämmte Faulturmkopf eine Kältebrücke darstellt. Dies führt gerade in den kälteren Monaten zu Wärmeverlusten und somit auch zu einer geringeren Gasausbeute im Faulturm.
Deshalb soll der Faulturmkopf nun (auch im Hinblick auf den geplanten Austausch des bestehenden BHKW`s) gedämmt werden.
Für die Ausführung wurden im Wirtschaftsplan 2023 keine Haushaltsmittel im Vermögensplan bereitgestellt. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Ausgaben kann aber über nicht benötigte Haushaltsmittel bei anderen Maßnahmen ausgeglichen bzw. gedeckt werden.
Die Kosten wurden auf ca. 20.000,00 € geschätzt.
Es wurden drei Angebote angefordert. Die brutto Angebotssummen betragen:
| Bieter 1 (Kaefer Industrie GmbH) | 11.050,34 € |
| Bieter 2 | 20.448,66 € |
| Bieter 3 | kein Angebot |
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Dämmung des Faulturmkopfes und erteilt der Firma Kaefer Industrie GmBH aus Weiterstadt den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten zum Angebotspreis von 11.050,34 €. Zudem wird den außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 13.1 | Brandschutztechnische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach hier: Vergabe Ingenieurleistungen für Brandschutzplanung |
Der Verbandsgemeinderat Offenbach hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, das Ingenieurbüro Weber mit Planungsleistungen für die Umsetzung der Energetischen Sanierung bei den Gewerken Heizung, Lüftung und Gebäudeautomation zu beauftragen.
Im Verlauf zur Umsetzung der Maßnahme hat sich gezeigt, dass im Bestand des Feuerwehrgebäudes zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen/ Ertüchtigungen durchgeführt werden müssen.
Im nächsten Schritt soll für die Bearbeitung ein Ingenieur beauftragt werden. Der Verwaltung liegt ein entsprechendes Honorarangebot gem. AHO – Arbeitskreis Brandschutz Stand 2015, für die Brandschutzplanung von einem Brandschutzingenieur vor.
Der Verbandsgemeinderat Offenbach beschließt, den Auftrag an den Brandschutzingenieur Günther gem. Angebot vom 13.05.2023 zu erteilen.
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 13.2 | Brandschutztechnische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach hier: Vergabe von Ingenieurleistungen für Elektro |
Nach Bearbeitung und Vorgaben des Brandschutzingenieurs für zusätzliche brandschutztechnische Ertüchtigungen, soll im nächsten Schritt für die Bearbeitung von Leistungen für Elektroarbeiten ein Fachingenieur beauftragt werden. Der Verwaltung liegt ein entsprechendes Angebot vor.
Da die anrechenbaren Kosten derzeit nicht bekannt sind, liegt der Verwaltung ein Honorarangebot für technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1-8 für Stark-Schwachstromanlagen und Brandschutz vor.
| Leistungsphasen | HOAI 2021 | vereinbart |
|
| 1. Grundlagenermittlung | 2 % | 2% |
|
| 2. Vorplanung | 9 % | 9% |
|
| 3. Entwurfsplanung | 17 % | 12 % |
|
| 4. Genehmigungsplanung | 2 % | 0 % | entfällt |
| 5. Ausführungsplanung | 22 % | 18 % |
|
| 6. Vorbereitung der Vergabe | 7 % | 6 % |
|
| 7. Mitwirkung bei der Vergabe | 5 % | 1 % |
|
| 8. Objekt-Bauüberwachung | 35 % | 35 % |
|
| 9. Objektbetreuung | 1 % | 0 % | entfällt |
| Gesamt | 100 % | 83 % |
|
Es wird eine stufenweise Beauftragung empfohlen. Diese ist in zwei Stufen gegliedert. Die erst Stufe beinhaltet die Leistungsphasen 1-3. Die zweite Stufe beinhaltet sie Leistungsphasen 5-8.
Der Verbandsgemeinderat Offenbach beschließt, den Auftrag an das Ingenieurbüro Mathäß gem. Angebot vom 25.05.2023 für die Leistungsphasen 1-3 zu vergeben. Im Anschluss können die Leistungsphasen 5-8 beauftragt werden.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 13.3 | Brandschutztechnische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach hier: Vergabe von Ingenieurleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär |
Nach Bearbeitung und Vorgaben des Brandschutzingenieurs für zusätzliche brandschutztechnische Ertüchtigungen, soll im nächsten Schritt für die Bearbeitung von Leistungen Heizung, Lüftung, Sanitär ein Fachingenieur beauftragt werden. Der Verwaltung liegt ein entsprechendes Angebot vor.
Da die anrechenbaren Kosten derzeit nicht bekannt sind, liegt der Verwaltung ein Honorarangebot für Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1-8 für Heizung, Lüftung, Gebäudeautomation und Brandschutz vor.
| Leistungsphasen | HOAI 2021 | vereinbart |
|
| 1. Grundlagenermittlung | 2 % | 2% |
|
| 2. Vorplanung | 9 % | 2% |
|
| 3. Entwurfsplanung | 17 % | 12 % |
|
| 4. Genehmigungsplanung | 2 % | 0 % | entfällt |
| 5. Ausführungsplanung | 22 % | 18 % |
|
| 6. Vorbereitung der Vergabe | 7 % | 6 % |
|
| 7. Mitwirkung bei der Vergabe | 5 % | 1 % |
|
| 8. Objekt-Bauüberwachung | 35 % | 35 % |
|
| 9. Objektbetreuung | 1 % | 0 % | entfällt |
| Gesamt | 100 % | 83 % |
|
Es wird eine stufenweise Beauftragung empfohlen. Diese ist in zwei Stufen gegliedert. Die erst Stufe beinhaltet die Leistungsphasen 1-3. Die zweite Stufe beinhaltet sie Leistungsphasen 5-8.
Der Verbandsgemeinderat Offenbach beschließt, den Auftrag an das Ingenieurbüro Weber gem. Angebot vom 26.05.2023 für die Leistungsphasen 1-3 zu vergeben. Im Anschluss können die Leistungsphasen 5-8 beauftragt werden.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 14. | Energetischen und brandschutztechnische Sanierung Feuerwehrhaus Offenbach hier: Vergabe von Ingenieur- Hochbauleistungen |
Nach Bearbeitung und Vorgaben des Brandschutzingenieurs für zusätzliche brandschutztechnische Ertüchtigungen, soll im nächsten Schritt für die Bearbeitung von Leistungen Gebäude und Innenräume ein Architekt beauftragt werden. Der Verwaltung liegen zwei entsprechende Angebote vor.
Nach abschließender Prüfung sind die Angebote gleich, jedoch kann das Büro Humbert mit der Bearbeitung früher anfangen. Dies ist für den Ablauf und die Fertigstellung der Baumaßnahme erforderlich.
| Leistungsphasen 1-9 | HOAI 2021 |
| Honorarzone | III / Unterer Honorarsatz |
| Umbauzuschlag | 25 % |
| Nebenkosten | 5 % |
Es wird eine stufenweise Beauftragung empfohlen. Diese ist in zwei Stufen gegliedert. Die erst Stufe beinhaltet die Leistungsphasen 1-4. Die zweite Stufe beinhaltet sie Leistungsphasen 5-8.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Offenbach beschließt, den Auftrag an das Architekturbüro Humbert gem. Angebot vom 07.06.2023, für die Leistungsphasen 1-4 zu vergeben.
Im Anschluss können die Leistungsphasen 5-9 beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 15. | Gemeinsamer Antrag der FWG- und CDU-Fraktion zur umgehenden Umsetzung des vollständigen Abrisses des alten Rathauses |
Mit Schreiben vom 19.6.2023 beantragen die FWG- und die CDU-Fraktion
Das bestehende alte Rathaus schnellstmöglich vollständig abzureißen, ausnehmend jene konstruktiven Elemente, die für den geplanten Energiespeicher im ehemaligen Keller unabdingbar notwendig sind. Alle vorhandenen Bauelemente, die nicht rein diesem Zweck dienen sind vollständig abzureißen.
Die Verbandsgemeinde soll die notwendigen Untersuchungen und Ausschreibung für einen vollständigen Abriss umgehend vorbereiten und wird gebeten entsprechende Angebote für den Abriss gem. 1. einzuholen.
Dem Verbandsgemeinderat sind die Untersuchungsergebnisse und die Abriss-Angebote noch dieses Jahr zur Entscheidung vorzulegen.
Nach dem Beschluss des Hauptausschusses vom 6.10.2022, „weitere Informationen über Investitionskosten sowie nachfolgende laufende Unterhaltungskosten sowie die bauphysikalische Einschätzung bis zur nächsten Beratung im Verbandsgemeinderat zusammenzutragen und die ergebnisoffen zu beraten.“ wurde am 21.10.2022 ein erstes Gespräch mit dem Statiker, dem Architekten des Rathaus-Neubaus sowie dem Fachplaner für Außenanlagen geführt, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.
Nachdem der Statiker die Betonqualität als sehr gut eingeschätzt hatte, galt es, dies mittels weiterer Untersuchungen soweit wie möglich zu bestätigen. Dies sollte durch die Einbindung von Fachfirmen im Betonbau erfolgen.
Ein Besichtigungstermin wurde für den 18.1.2023 vereinbart. Dabei stellte man die Notwendigkeit fest, stellenweise die Wand- und Deckenverkleidungen zu entfernen, um auch die dahinterliegenden Elemente begutachten zu können. Daraufhin wurden mehrere Firmen zur Ausführung der Demontagearbeiten angefragt.
Das Entfernen der Wand- und Deckenverkleidungen erfolgte in der 15. KW, also zwischen dem 10. und 15 April 2023.
Nachfolgend fanden Anfang Juni die Messungen der Betonqualität statt.
Der Statiker, Herr Ruthig wird nun die Untersuchungsergebnisse in eine Gesamtbewertung einarbeiten, so dass diese demnächst vorliegen wird.
In der Gesamtbewertung werden grundlegende Informationen über Chancen und Risiken, Vorteile und Nachteile der Handlungsoptionen Entkernung/Teilabbruch oder Gesamtabbruch des EG und des OG soweit wie möglich ausgearbeitet.
Vorgeschlagen wird seitens der Verwaltung eine Vorberatung am 5.9.2023 im Hauptausschuss und eine Beschlussfassung am 11.10.2023 im Verbandsgemeinderat auf Grundlage fundierter Informationen.
Eine wirtschaftliche Belastung für die Verbandsgemeinde durch Instandhaltung, Pflege und Beheizung bedingt durch den Nicht-Abbruch des alten Rathauses ist nicht angezeigt, weil weder eine Beheizung erfolgt noch Pflege- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind.
Hinsichtlich des Vergleichs der Abbruchkosten für die zur Diskussion stehenden Varianten Komplettabbruch EG/OG und Teilabbruch/Entkernung liegt derzeit kein belastbarer Kostenvergleich vor.
Bei einer groben Bewertung ging man aufgrund des geringeren Abbruchumfangs bislang davon aus, dass ein Teilabbruch/Entkernung günstiger ist, als ein Komplettabbruch mit Maßnahmen zur Sicherung der Kunst am Bau.
Das große Wandelement im OG müsste im Falle des Komplettabbruchs äußerst aufwändig herausgeschnitten, mittels eines Schwerlastkrans herausgehoben, gesichert und nach dem Abbruch wieder aufgestellt werden. Die Aufstellung soll auf der jetzigen Kellerdecke erfolgen. Dafür ist möglicherweise eine statische Verstärkung der Kellerdecke erforderlich.
Ein weiterer Aspekt der Bewertung der Handlungsoptionen sollte die Nachhaltigkeit in der Kreislaufwirtschaft und der Auswirkungen unseres Handelns auf das Klima sein.
Ein teilweiser Erhalt der Baustruktur mit intensiver Begrünung hätte zweifellos positive Auswirkungen auf das Kleinklima in der Umgebung. Außerdem wendet man weniger Energie für die Vernichtung von Baumaterial auf.
Das Grobkonzept bei einem Teilabbruch/einer Entkernung sieht vor, im nördlichen Bereich ein überdachter und abschließbarer Fahrradabstellraum, Abstellfläche für Müllgefäße einzurichten und ein 24-Stunden-Ausweisterminal aufzustellen.
Bei zusätzlichem künftigen Raumbedarf wäre der Einbau von autarken Raummodulen für die Schaffung zusätzlicher Büroflächen möglich (Beispiel: alte Panzerhalle auf dem Gartenschaugelände in Landau).
Zu inhaltlichen Richtigstellung des Antrages der FWG- und CDU-Fraktion ist zu bemerken, dass der Abriss des alten Rathauses nicht für das Jahr 2021 geplant war, da der Einzug und die Einweihung des neuen Rathauses erst im Sommer 2022 stattfanden.
Ein Abbruch des alten Rathauses wäre zum jetzigen Stand kurzfristig nicht möglich, weil die DSL-Anbindungen der Telekom noch im alten Rathaus sitzen, über die unter anderem das Kommunalnetz Rheinland-Pfalz (KNRP) angebunden ist. Zudem werden Queichtalbad, -halle und Feuerwehr noch über Leerrohre vom alten Rathaus aus versorgt. Außerdem sind im alten Rathaus noch Akten gelagert, die derzeit durch Hilfskräfte digitalisiert werden.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Gesamtbewertung mit der Abwägung der Handlungsoptionen für die Verwendung des alten Rathaus-Gebäudes weiter auszuarbeiten und die Vorberatung in der Sitzung des Hauptausschusses am 5.9.2023 durchzuführen. Die endgültige Beschlussfassung über den Umfang des Abbruchs des alten Rathauses ist für die Sitzung am 11.10.2023 vorgesehen.
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
einstimmig angenommen
| 16. | Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse |
Der Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.
| 17. | Mitteilungen und Anfragen |
B. Nichtöffentlicher Teil
C. Öffentlicher Teil
| 1. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil einer Beförderung und einer Einstellung zugestimmt wurden.
Die komplette Niederschrift (öffentlicher Teil) ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem nachzulesen.