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Amtsblatt VG Offenbach an der Queich
Ausgabe 34/2022
Amtlicher Teil
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Beschlüsse und Mitteilungen aus der Niederschrift

über die 23. Sitzung des Gemeinderates Essingen am Montag, 11.07.2022, 19:00 Uhr im Sälchen.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Information Deutsche Glasfaser

3.

Feststellung des Jahresabschlusses 2019

4.

Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2019

5.

Bebauungsplan "Dreihof - nördlich der Bahnlinie" - Offenlagebeschluss

6.

Bauangelegenheiten

6.1 Bauvoranfrage, Errichtung Einfamilienhaus in zweiter Reihe, Bennengässel

7.

Antrag des ABV-Essingen auf Erlass der Nutzungsgebühr der Dalberghalle

8.

Haus- und Benutzungsordnung/Kostenordnung Dalberghalle

9.

Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

10.

Mitteilungen und Anfragen

1. Einwohnerfragestunde

Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.

2. Information Deutsche Glasfaser

Zu diesem TOP begrüßt die Vorsitzende Herrn Münz und Herrn Oremek als Vertreter der Deutschen Glasfaser.

Diese stellen anhand eines Vortrags die Projektplanung und die Marketingstrategien für die Gemeinde Essingen vor. Die Vermarktungsphase soll im September 2022 beginnen. Damit interessierte Bürger:innen die Möglichkeit haben sich über Deutsche Glasfaser zu informieren, ist eine Bürgerveranstaltung geplant. Ein Ratsmitglied regt an, dass die Deutsche Glasfaser einen Stand an der Essinger Kerwe aufstellen könnte um dort die Bürger:innen individuell zu beraten.

Ein Ratsmitglied bittet um Auskunft, wie lange die Bauphase andauern wird. Der Vertreter der Deutschen Glasfaser erklärt, dass die Bauphase ca. 4-6 Monate andauert, diese jedoch von den Witterungsverhältnissen abhängig ist.

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2019

Zu diesem TOP begrüßt die Vorsitzende Herrn Shbatt von der Verwaltung.

In der Sitzung vom 19.05.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Jahresabschluss 2019 geprüft. Ferner wurde den Mitgliedern die Rechnungslegung und die Unterlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt.

Weiterhin wurde der Prüfbericht für den Jahresabschluss 2019 erstellt. Die Prüfung hatte zu keinen Einwendungen geführt.

Die Verwaltungsmitarbeiter Herr Shbatt hat in der Sitzung die wesentlichen Eckpunkte des Jahresabschlusses erläutert.

Da noch Klärungsbedarf bzgl. des 2. Bandes der Ortschronik besteht, wird der Beratungspunkt auf die nächste Gemeinderatsitzung vertagt.

4. Entlastungserteilung für den Jahresabschluss OG Essingen 2019

Da noch Klärungsbedarf besteht, wird der Beratungspunkt auf die nächste Gemeinderatsitzung vertagt.

5. Bebauungsplan "Dreihof - nördlich der Bahnlinie" - Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat Essingen hat am 15.02.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Dreihof - nördlich der Bahnlinie“ beschlossen. Der Entwurf wurde entsprechend vom Planungsbüro BIT Stadt + Umwelt GmbH erstellt und liegt nun vor.

Die Bebauungsplanung sieht die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück Ecke Oskar-Stübinger-Straße/L 542 (Fl. Nr. 7059/9) vor. Dabei muss die Ecke Oskar-Stübinger-Straße zur angrenzenden Landesstraße schräg freigehalten werden um eine bessere Sicht für Fußgänger und Autofahrer zu gewähren.

Da es sich um ein kleinräumiges Vorhaben der Innenentwicklung mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt, findet das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB Anwendung. Von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB wird daher abgesehen.

In der Beratung der Ratsmitglieder über den Änderungsentwurf, werden drei Wünsche zur Änderung geäußert.

Flachdächer sollen begrünt werden. An der Abschrägung soll der 3 m Streifen nicht bebaut oder bepflanzt werden, um die bessere Sicht für Fußgänger und Autofahrer zu gewähren. Des Weiteren wird gewünscht, dass die Einfahrt zum Doppelhaus nicht an der Einmündung (Abschrägung) erfolgt, sondern weiter nach hinten verlegt wird.

Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass im Bebauungsplan unter dem Punkt Bestandssituation „südwestlich“ steht, jedoch „südöstlich“ geschrieben werden müsste. Weiterhin sollte u.A. darauf geachtet werden, dass die Bebauung sich der bestehenden Bebauung, z.B. bei der Dachneigung, anpasst und dass die Entwässerung überprüft wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Änderungsentwurf des Bebauungsplanes unter Beachtung der 3 Änderungswünsche zu und beschließt die Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

6. Bauangelegenheiten

6.1 Bauvoranfrage, Errichtung Einfamilienhaus in zweiter Reihe, Bennengässel

Über eine Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1 im Bennengässel baurechtlich genehmigungsfähig ist. Auf dem südlichen Grundstücksteil soll ein Wohnhaus mit maximal zwei Vollgeschossen und Satteldach errichtet werden. Die Grundfläche beträgt 80,00 m². Die erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen, wobei der Standort noch nicht konkret feststeht. Mit der Bauvoranfrage soll zunächst grundsätzlich geklärt werden, ob eine Bebauung in zweiter Reihe möglich ist. Die Zufahrt erfolgt über das Bennengässel südlich des Bestandsgebäudes.

Für die Erteilung des Einvernehmens ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB „Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art (Wohnen) und Maß (zwei Vollgeschosse) der baulichen Nutzung, der Bauweise (offene Bauweise) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

In der Umgebung sind bereits teilweise Wohngebäude in zweiter Reihe realisiert. Mit dem Wohngebäude wird die hintere Baugrenze eingehalten, sowohl in Bezug auf die Gebäude nördlich, als auch in Bezug auf die Baugrenze südlich.

Ein Ratsmitglied teilt mit, dass das Grundstück im Hochwassergebiet liegt und weist darauf hin, dass der Eigentümer des Grundstücks darüber informiert werden sollte.

Außerdem soll das Vorhaben unter Beachtung des wiederkehrenden Beitrags geprüft werden, da das Grundstück keine eigene Zufahrt besitzt und die Zufahrt über das Nachbargrundstück erfolgen soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

7. Antrag des ABV-Essingen auf Erlass der Nutzungsgebühr der Dalberghalle

Der Arbeiter-Bildungsverein Essingen (ABV-Essingen) hat im Mai 2022 seine Generalversammlung in einem Teil des Saales der Dalberghalle durchgeführt.

Aufgrund der größeren Teilnehmerzahl durch die erforderlichen Neuwahlen und Ehrungen konnte die Generalversammlung nicht wie bisher im Clubraum der Dalberghalle abgehalten werden.

Für die Nutzung des Saales wurde eine Kostenanforderung für die Hallennutzung in Höhe von 125,- € gestellt.

Da es sich bei der Generalversammlung um keine kommerzielle Veranstaltung handelt, bittet der ABV um Erlass der Nutzungsgebühr.

Ein Ratsmitglied regt an, sich über eine Förderrichtlinie für Vereine Gedanken zu machen, um diese damit zu unterstützen. Einige Ratsmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Dalberghalle für nicht kommerzielle Veranstaltungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll.

Ratsmitglied Frank Jordan hat gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Nutzungsgebühr für den ABV-Essingen.

Ebenso wird angeregt, die Kostenordnung auf einer der nächsten Sitzungen zu überarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

einstimmig angenommen

8. Haus- und Benutzungsordnung/Kostenordnung Dalberghalle

Der Antrag des ABV auf Erlass der Nutzungsgebühr der Dalberghalle macht deutlich, dass sich im Zuge der Corona-Pandemie u. a. Vorschriften und Anforderungen für Versammlungen geändert haben und somit die aktuelle Fassung der Haus- und Benutzungsordnung i. V. m. der Kostenordnung nicht mehr im Einklang mit den Anforderungen an die Veranstaltungen der Vereine stehen. So kann z.B eine Mitgliederversammlung wegen der Abstandsregelungen derzeit nicht im Clubraum der Dalberghalle geplant werden, wofür die Nutzung für die Vereine kostenfrei wäre. Vielmehr ist eine mietkostenpflichtige Nutzung des Saals notwendig.

Es ist zu überlegen, ob die Haus- und Benutzungsordnung in § 13 Abs. 4 (Engelt) sowie die Kostenordnung unter Punkt 1) A) 1) für die Nutzung durch Vereine zumindest vorübergehend geändert wird.

Die Haus- und Benutzungsordnung wurde zuletzt im Frühjahr 2018 und die Kostenordnung im Frühjahr 2017 geändert.

Ein Ratsmitglied würde befürworten, wenn die aktuelle Kostenordnung der Dalberghalle mit den Kosten von umliegenden Gemeinden verglichen wird. Um die Kosten der Halle zu ermitteln, soll eine neue Kalkulation von Strom- und Gaskosten erfolgen unter Beachtung der Entwicklung und Mehrkosten durch die steigende Preise.

Es wäre seitens des Gemeinderates wünschenswert, wenn sich die Ausschussmitglieder des Haupt- und Bauausschuss in der nächsten Sitzung über die Kostenordnung beraten. Der Gemeinderat überträgt den Beratungspunkt an den Haupt- und Bauausschuss.

9. Bericht über abschließende Beschlüsse der Ausschüsse

Die Vorsitzende verliest die abschließenden Beschlüsse der Ausschüsse.

10. Mitteilungen und Anfragen

Die komplette Niederschrift ist unter www.offenbach-queich.de(Ratsinformationssystem) nachzulesen.