Die Gemeinde Bornheim als Träger der Straßenbaulast (§ 14 LStrG) verfügt hiermit gemäß § 36 Abs. 1 LStrG die Widmung der nachstehend aufgeführten Fläche für den öffentlichen Verkehr:
Plan-Nr. 100/9, Straße Horstpfad, Größe 187 qm (gemäß beigefügtem Lageplan).
Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 LStrG, wonach die Ortsgemeinde Bornheim Eigentümerin der Straße dienenden Grundstücke sein muss, sind gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.