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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

An den Sonntagen, 30. März, 27. April, 25. Mai, 27. Juli, 31. August und 28. September 2025 findet ein „Antik- und Trödelmarkt“ statt.

Für diese Veranstaltung werden folgende Straßen und Zu- bzw. Einfahrten zum Veranstaltungsbereich für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt:

Samstags, ab 14:00 Uhr bis einschl. dem ersten darauffolgenden Werktag, 08:00 Uhr:

Pauluseck, Schloßhof, Rathausplatz, Kirchstraße, Tenschstraße 1 bis 5, Sammetgasse, Goethestraße, die Straße „Im Alten Weiher“, sowie den Parkplatz und die Parkflächen und -buchten bis zur Einfahrt „ehem. Getränke Bechtel“.

Die Veranstaltungsbesucher und die Anlieger werden gebeten, zum Parken die folgenden, nahe gelegenen Parkplätze zu benutzen:

Parkdeck Rathaus, Wilhelm-Heinrich-Straße, Weylplatz, Weylstraße, Posthof, Seminarstraße, Brunnenweg. Die jeweils ausgeschilderten Parkbestimmungen sind zu beachten. Ein Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen, vor und in Einfahrten und in Halte- und Parkverboten ist auch an Flohmärkten ausdrücklich nicht gestattet.

Auf das Befahren des Veranstaltungsbereiches während des Hauptbetriebes soll möglichst verzichtet werden, Rettungsfahrzeuge sind ausgenommen.

Ottweiler, den 11. März 2025
Der Bürgermeister der Stadt Ottweiler
Holger Schäfer, Bürgermeister