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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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„Breitwieser Straße“ in der Stadt Ottweiler, Stadtteil Lautenbach - Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Breitwieser Straße“ beschlossen.

Der Stadtteil Lautenbach der Stadt Ottweiler verfügt über eine stetige Nachfrage nach Wohnbau-land sowie vereinzelt nach Gewerbeflächen. Im Zuge dessen wurden in den letzten Jahren bereits einige Bebauungspläne zur Schaffung von Wohnraum an unterschiedlichen Standorten aufgestellt (u.a. „Im Baumgarten“, Homburger Straße, Hüttenweg) bzw. befinden sich im Verfahren. Die der-zeitig als gemischte Baufläche ausgewiesene Fläche „LAU 04“ soll jedoch auch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht mehr als potenzieller Wohnstandort realisiert werden und verhindert derzeit, aufgrund der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Stadt, die langfris-tige Entwicklung anderer Wohngebiete der Stadt Ottweiler. Durch die bestehende Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Gesamtstadt soll die Fläche vielmehr als Gewerbe- sowie Grünfläche aus-gewiesen werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche sowie eine Darstellung als Grünfläche und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Dies dient dem Schutz des FFH-Lebensraumtyps.

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,8 ha.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfes der Flächennutzungsplanteiländerung in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung ist während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Ottweiler, Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Zimmer 20, zu jedermanns Einsicht einsehbar.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Ottweiler (www.ottweiler.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die Mail-Adresse: stadtverwaltung@ottweiler.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Ottweiler, 31.03.2023
Holger Schäfer, Bürgermeister