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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 18/2023
Die Stadt Ottweiler teilt mit
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Geplante Freigabe von Cannabis !!!

Unsere Bundesregierung will die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften gesetzlich regeln. Wie ein Gesundheitsminister auf solche Ideen kommt, ist mir unerklärlich. Ich glaube wir hätten derzeit mehr andere Probleme als die Freigabe von Rauschmitteln. Von einem Gesundheitsminister hätte ich mir mehr erwartet, insbesondere deshalb, weil so die Beschaffungskriminalität unwesentlich eingedämmt wird. Wer soll Kontrollen durchführen? Evtl. die Polizei, die derzeit schon überlastet ist! Die Vorgaben 3 Pflanzen und bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf ist doch mehr oder minder lachhaft.

Cannabis ist und bleibt eine Droge, man kann schnell in die Drogensucht abrutschen, selbst wenn unsere selbstherrlichen Politiker das wohl nicht so sehen.

Die erlaubte Menge von 25 Gramm könnte vermutlich dazu führen, dass das Verlangen nach dem Konsum vergrößert wird. Es wird auf anderen Wegen versucht an mehr „Gras“ zu kommen, so dass es hier kaum zu einer Eindämmung der Drogenkriminalität kommen dürfte.

Die Legalisierung von Cannabis ist ein großer Fehler, die Risiken für die psychische Gesundheit können schwerwiegend sein.- übrigens im jugendlichen Alter, was Experten so auch schildern -

Wirkung dieser Droge im Körper ist nicht vergleichbar mit Alkohol. Nach vorsichtigen Aussagen von Fachleuten muss Cannabis nicht, aber kann süchtig machen. > Herzinfarktrisiko, Schädigung der Lunge, schwere psychische Folgen <

Auswirkungen auf den Straßenverkehr werden auch vermutlich durch die Freigabe von Cannabis nicht mehr zu vermeiden sein. Man macht sich derzeit Gedanken darüber wie sich Kiffen und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vereinbaren.

Wird jemand beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt und eine Blutprobe entnommen,

kann anhand des THC-Gehalts der Konsum von Cannabis nachgewiesen werden, was unter Umständen zur Verhängung eines Fahrverbotes, 500,-€ Bußgeld und 2 Punkten in Flensburg beim Ersttäter führen kann.

An der Blutprobe kann auch erkannt werden, je nachdem welche Höhe der gespeicherten Carbonsäure-Wert im Blut hat, ob von regelmäßigem Cannabiskonsum auszugehen sein wird.

Die Fahrerlaubnis kann unter Umständen auch auf Dauer entzogen werden.

Ab einem Wert von 150 Nanogramm pro Liter Blut ist davon auszugehen, dass regelmäßig Cannabis konsumiert wird.

Die Droge Cannabis kann unterschiedlich schnell wirken, je nachdem wie sie eingenommen wird- Wird ein Joint geraucht dauert es für gewöhnlich nur wenige Minuten bis die Wirkung eintritt.

Dann dauert es wieder Stunden, bis die Wirkung wieder nachlässt. Die Abbauprodukte jedoch können sogar bis zu einem Monat lang im Blut nachgewiesen werden.

Es gibt sehr viele andere Argumente gegen die Freigabe von Cannabis, die auch unseren Politikern, bei entsprechender Information, bekannt sein dürften. (Konzentrationsstörungen und einiges andere mehr)

Ich möchte jetzt meine Ausführungen mit einem alten Bibelspruch beenden: „Oh Herr vergibt Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun“

Gerd Amman
Seniorensicherheitsberater