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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Ottweiler für das Haushaltsjahr 2025

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat am 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

2.

im Finanzhaushalt mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird

festgesetzt auf  — 4.288.200 EURO.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf  — 10.000.000 EURO.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird

festgesetzt auf  — 3.593.776 EURO.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden gemäß der vom Stadtrat am 18.12.2024 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

-Grundsteuer A-

b) für die Grundstücke

-Grundsteuer B-

2. Gewerbesteuer

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 03.04.2025 beschlossene Stellenplan.

Ottweiler, den 04.04.2025  — Der Bürgermeister
(Schäfer)

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

“Saarland

Landesverwaltungsamt

- Kommunalaufsicht -

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Ottweiler genehmige ich

-

gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

in Höhe von  — 4.288.200 €

St. Ingbert, 10.Juli 2025
im Auftrag
(Birgit Heib)  —  (Dienstsiegel)".

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.07.2025 bis 05.08.2025 während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags und mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr) im Rathaus Illinger Straße 7, Zimmer 27, öffentlich aus.

Ottweiler, 16. Juli 2025
gez. Schäfer
Bürgermeister