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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Ottweiler-Lautenbach ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

Für die Zeit von Freitag, dem 11.10.2024 bis Montag, dem 14.10.2024 sind in der Schönbachstraße im Veranstaltungsbereich aus beiden Fahrtrichtungen die Verkehrszeichen 101 („Gefahrenstelle“) und Verkehrszeichen 274 („30 km/h“) mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“ aufzustellen.

Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Kirmesgeschäften eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.

Ottweiler, den 4. Oktober 2024
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
gez. Holger Schäfer