Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Ottweiler-Lautenbach ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
Für die Zeit von Freitag, dem 11.10.2024 bis Montag, dem 14.10.2024 sind in der Schönbachstraße im Veranstaltungsbereich aus beiden Fahrtrichtungen die Verkehrszeichen 101 („Gefahrenstelle“) und Verkehrszeichen 274 („30 km/h“) mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“ aufzustellen.
Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Kirmesgeschäften eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.