Aus Anlass der Kirmes im Stadtteil Ottweiler-Fürth ergeht gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
Für die Zeit von Freitag, dem 18.10.2024 bis Montag, dem 21.10.2024 wird die Dorfstraße ab Anwesen 15, aus der Gegenrichtung ab dem Anwesen 23, sowie die Engelstraße im Bereich des Dorfplatzes für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Der Anliegerverkehr ist, soweit dies möglich ist, nur außerhalb der Öffnungszeiten der Kirmesgeschäfte zugelassen.
Für Rettungsfahrzeuge ist zwischen den einzelnen Kirmesgeschäften eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m freizuhalten.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgt durch den städtischen Bauhof entsprechend den Vorschriften der StVO.