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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Baustofflager Ottweiler“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Ottweiler

Der Stadtrat der Stadt Ottweiler hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Baustofflager Ottweiler“ im regulären Verfahren beschlossen. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan mit selbem Geltungsbereich geändert.

Die Firma „Baustoffhandel Ottweiler GmbH“ ist seit Jahrzehnten in Ottweiler ortsansässig und benötigt, um örtlich konkurrenzfähig zu bleiben eine Lagerfläche für Baustoffe. Um die Anforderungen an den Flächenbedarf sowie den Expansionsdruck zu erfüllen, wurde der ehemalige Steinbruch direkt an der L124 vor einigen Jahren erworben. Es wird somit keine neue Fläche in Anspruch genommen, sondern handelt es sich vielmehr um eine Konversionsumnutzung. Es sollen Baustoffe und Schüttgüter gelagert werden, wofür die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden sollen.

Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Beteiligung vom 13.05.2024 bis 13.06.2024 durchgeführt. Folgende umweltbezogene Informationen sind vom LUA eingegangen:

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Hinweis auf Rodungszeiten

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Beachtung artenschutzrechtlicher Belange gem. §§ 19, 39 und 44 BNatschG

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Untersuchung des Gehölzbestands bei etwaig anfallender Rodungsmaßnahmen

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Vorhandensein einer Altablagerung - ehemaliger Steinbruch

Der Stadtrat hat den Entwurf des Bebauungsplans und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Sitzung vom 19.09.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB und die parallele Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs.2 BauGB beschlossen. Die vorgebrachten Anregungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Auch wird ein Verkehrsgutachten als Nachweis der verkehrlichen Leistungsfähigkeit des Anschlusses des Baustofflagers an die Landesstraße mit ausgelegt.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit

vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024

während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Ottweiler, Illinger Straße 7, 66564 Ottweiler, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Parallel können die Unterlagen auf der Website der Stadt Ottweiler eingesehen werden:

https://www.ottweiler.de/gewerbe/index.php?option=com_content&view=article&id=90&Itemid=77

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per Mail unter beteiligung@ottweiler.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne nicht berücksichtigt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht berücksichtigt werden.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha und befindet sich am Ortsausgang der Stadt Ottweiler in Richtung Wiebelskirchen. Das Plangebiet befindet sich gegenüber der Kläranlage Ottweiler und nördlich der Vereinsräumlichkeiten des Schützenvereins 1893 Wiebelskirchen e.V.. Es umfasst das Flurstück 150/4, Flur 17, Gemarkung Ottweiler.

Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen. Für den vorliegenden Bebauungsplan ist eine Durchführung einer Umweltprüfung (gemeinsamer Umweltbericht für BP und FNP) notwendig. Die parallele Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan wird ebenfalls mit ausgelegt.

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Baustofflager Ottweiler“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans:

Foto: Ralf Hoffmann

Ottweiler, 29.10.2024
(Holger Schäfer)
Bürgermeister