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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Straße „Gäßling“ folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:

Von Hausnummer 3 bis Hausnummer 7 wird ein Gehwegparken angeordnet. Dabei soll eine Restgehwegbreite von mind. 130 cm eingehalten werden.

Ebenso wird gegenüber Hausnummer 7 und 9 ein Gehwegparken angeordnet. Auch hier soll eine Restgehwegbreite von mind. 130 cm eingehalten werden.

Ottweiler, den 19.11.2025
Der Bürgermeister der Stadt Ottweiler