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Ottweiler Zeitung
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367) in der derzeit gültigen Fassung werden für die Sicherstellung des Winterräumdienstes folgende Verkehrspolizeiliche Maßnahmen getroffen:

Es wird

  • im Remmesweiler Weg zwischen Hausnummer 56 und Hausnummer 60, sowie in der
  • Max-Liebermann-Straße zwischen Hausnummer 22 und der Einmündung Gabriele-Münter-Weg

ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Das Verbot wird durch Zusatzschild auf den Zeitraum vom 01.November bis 31.März beschränkt

Ottweiler, den 10.12.2025
Der Bürgermeister
der Stadt Ottweiler
(Holger Schäfer)