Auszug aus der Katasterkarte, o. M.
Abbildung: Geltungsbereich der 49. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 9.06 „Sportplatz Leimersdorf“ Übersichtsplan, o.M.
Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
49. Änderung des Flächennutzungsplans in den Gemarkungen Nierendorf und Leimersdorf sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.06 „Sportplatz Leimersdorf“;
1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Zu 1.:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf, Flur 11 und Gemarkung Leimersdorf, Flur 8 sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.06 „Sportplatz Leimersdorf“ gemäß § 2 (1) BauGB gefasst.
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen baulichen Anlagen und Einrichtungen. Des Weiteren sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Sportstätte geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für etwaige Umbau-, Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen.
Hierfür erfolgt die Ausweisung von entsprechenden Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Fläche für Sport und Spielanlagen“, ergänzt um eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ sowie um eine Fläche für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 46.500m² am bestehenden „Leimersdorfer Sportplatz“ südlich der L 80 zwischen den Ortsteilen Leimersdorf und Nierendorf. Die genaue Lage und der deckungsgleiche Geltungsbereich der Bauleitplanverfahren können der nachfolgenden Abbildungen entnommen werden.
Hiermit werden die Aufstellungsbeschlüsse öffentlich bekannt gegeben.
Zu 2.:
Die 49. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan Nr. 9.06 „Sportplatz Leimersdorf“ in den Gemarkungen Nierendorf und Leimersdorf, werden samt Begründung in der Zeit vom
23.01.2025 bis einschließlich 25.02.2025
in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/800792, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die Bebauungs- und Flächennutzungsplanunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.