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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 33/2023
Aktuelles
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Verwirrung um Genehmigungen zur Bahn-Baustelle in der Grafschaft

Baustopp oder nicht? Am Dienstag jedenfalls wurde auf der Baustelle gearbeitet.

Laut einer Bahnsprecherin bestand Baurecht für die Herstellung der Einrichtungsfläche

GRAFSCHAFT. TW. Wer hat denn nun tatsächlich etwas im Vorfeld gewusst vom Vorhaben der Deutschen Bahn (DB), in der Grafschaft eine Recyclinganlage zu errichten? Die Aussagen gehen mittlerweile auseinander. Vor rund zwei Wochen begann ein Unternehmen im Auftrag der DB, eine Fläche in der Feldflur der Gemeinde Grafschaft zwischen den Ortschaften Vettelhoven und Gelsdorf abzutragen und zu planieren (die Grafschafter Zeitung berichtete). Gleich an der Landesstraße 83 gelegen, war die große Baustelle nicht zu übersehen. Nur wußte scheinbar niemand, was dort entstehen soll, weder die Verwaltung der Gemeinde Grafschaft, in deren Bereich die besagte Fläche liegt, noch die Kreisverwaltung Ahrweiler, die allem Anschein nach Genehmigungsbehörde für Bautätigkeiten im Außenbereich ist. Auch der SGD Nord als übergeordnete Genehmigungsbehörde sowie dem Eisenbahn-Bundesamt war nach eigenen Worten nichts von der Baustelle bekannt.

Dass eine temporäre Betonbrechanlage sowie ein Betonwerk als Zulieferer für den Wiederaufbau der Ahrtalbahn entstehen sollten, sickerte auch erst nach und nach durch. In einer ersten Reaktion legte die Kreisverwaltung die Baustelle still und zitierte Vertreter der Bahn und der ausführenden Firma ins Kreishaus. An einem dort anberaumten Behördengespräch nahmen auch Vertreter der Gemeinde Grafschaft teil. Es wurden die Vorhabenträger aufgefordert, alle benötigten Unterlagen, die es für eine Genehmigung zum Bau einer solchen temporären Anlage bedarf, einzureichen und sich parallel auch detailliert mit der Gemeinde Grafschaft abzustimmen und auszutauschen.

Nun meldete sich auch erstmals eine Sprecherin der Deutschen Bahn zu Wort und führte aus, dass die Bahn für die mit Hochdruck laufenden Tätigkeiten im Wiederaufbau der von der Flut im Jahr 2021 zerstörten Ahrtalstrecke zeitweise sogenannte Baustelleneinrichtungsflächen außerhalb des Überschwemmungsgebietes oberhalb der Ahr benötige. Auch in der Grafschaft bei Gelsdorf sei eine derartige Baustelleneinrichtungsfläche für etwa ein Jahr vorgesehen. Dafür habe die DB einen Nutzugsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen. „Ein dauerhaftes Recyclingwerk größeren Ausmaßes mit entsprechenden Auswirkungen auf die Anwohnenden ist nicht geplant“, so die Bahnsprecherin. Der Verpächter der Fläche war in einer Stellungnahme von maximal drei Jahren Betriebszeit der Anlage ausgegangen.

Erstaunlich ist die folgende Aussage der Bahnsprecherin: „Die DB hat Baurecht für die Herstellung der Baustelleneinrichtungsfläche. Daher hatten erste Arbeiten der beauftragten Firma vor Ort bereits begonnen.“ Eine Aussage, die den Stellungnahmen der örtlichen Behörden widerspricht. Wer besagtes Baurecht erteilt und ob sich dieses explizit auf die Fläche in der Grafschaft bezieht, sagte die Bahnsprecherin nicht. Auf Nachfrage gab es bislang keine weitere Stellungnahme der DB. Das Baurecht für die Herstellung der Einrichtungsfläche bestehe, würde bedeuten, dass die Planierarbeiten als Vorbereitung auf die Baustelle rechtens waren. Es würde aber auch bedeuten, dass die Stelle, die die Genehmigung erteilte, sehr wohl etwas von dem Vorhaben der Deutschen Bahn wußte. Aus dem Kreishaus hieß es erneut, Unterlagen seien angefordert, aber noch nicht vollumfänglich vorgelegt. „Erst nach Eingang der angeforderten Unterlagen kann eine rechtliche Einordnung des Sachverhalts erfolgen und beurteilt werden, ob und welches Genehmigungsverfahren für die geplanten Vorhaben notwendig sind.“