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Grafschafter Zeitung
Ausgabe 42/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Ringen, Flur 22, Nr. 97, Landwirtschaftsfläche, 5239 qm.

Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.