Übersichtsplan o.M.
Auszug aus dem Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche Spiel und Freizeit“, o.M.
Bauleitplanung der Gemeinde Grafschaft;
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.04 „Gemeinbedarfsfläche Sport und Freizeit“ in Grafschaft-Birresdorf gemäß § 13 BauGB i.V.m § 13 Abs. 2 und 3 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu 1:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.04 „Gemeinbedarfsfläche Sport und Freizeit“ in Grafschaft-Birresdorf gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB gefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von folgenden Verfahrensschritten abgesehen wird:
| - | frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
| - | Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gem. § 2a BauGB |
| - | Angabe gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind |
| - | zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 BauGB. |
Ziel des Bebauungsplans ist die Herausnahme der im Bebauungsplan festgesetzten Immissionspunkte.
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss bekannt gegeben.
Zu 2:
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.04 Gemeinbedarfsfläche Sport und Freizeit“ wird samt Begründung in der Zeit vom
01.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024
während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Gemeindeentwicklung/Wirtschaftsförderung, Außenstelle Innovationspark, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 1, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um die Gelegenheit der Information und Stellungnahme zu bieten.
Öffentlich ausliegen werden die Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.04 „Gemeinbedarfsfläche Sport und Freizeit“ sowie die Begründung.
Als Ansprechpartner steht Ihnen hier Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de), Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/8007-92, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) sowie Herr Thomas Hergarten (Tel. 02641/800794, E-Mail: thomas.hergarten@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Die Verfahrensunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde, www.gemeinde-grafschaft.de, unter der Rubrik „Aktuelles / Beteiligungsverfahren“ sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes, www.geoportal.rlp.de, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.