Übersichtsplan, o.M.
Auszug aus dem Liegenschaftskataster o.M.
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
2. Öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Zu 1.
Der Rat der Gemeinde Grafschaft hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.21 „Ortsteil Bölingen Nr. 1“ im beschleunigten Verfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB gefasst.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von folgenden Verfahrensschritten abgesehen wird:
| - | von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, |
| - | von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, |
| - | von der Angabe gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind sowie |
| - | von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB. |
| - | Die Vorschriften zum Monitoring gem. § 4c BauGB sind ebenfalls nicht anzuwenden. |
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Nachverdichtung in der Ortsmitte von Bölingen.
Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Ringen, Flur 26, in der Ortsmitte von Bölingen, angrenzend an die Bölinger Kapelle und umfasst eine Fläche von 647 m².
Die genaue Lage und die Abgrenzung des Geltungsbereichs kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden.
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss bekannt gegeben.
Zu 2.:
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.21 „Ortsteil Bölingen Nr. 1“ wird nebst textlichen Festsetzungen und Begründung in der Zeit vom
01.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026
auf der Homepage der Gemeinde Grafschaft, www.gemeinde-grafschaft.de unter der Rubrik „Aktuelles“/ „Beteiligungsverfahren“ veröffentlicht.
Zusätzlich wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.21 „Ortsteil Bölingen Nr. 1“ über das Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de veröffentlicht und die Bebauungsplanänderung wird in der Gemeindeverwaltung Grafschaft, Abteilung Planung und Umwelt, Ahrtalstraße 5, 1. OG in Grafschaft-Ringen in Papierform öffentlich ausliegen, um der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu bieten, hinsichtlich der Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Klaus Becker (Tel.: 02641/8007-90, E-Mail: klaus.becker@gemeinde-grafschaft.de) und Frau Esther Dieler-Becker (Tel.: 02641/800792, E-Mail: esther.dieler-becker@gemeinde-grafschaft.de) gerne zur Verfügung.
Während der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Außerdem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.21 „Ortsteil Bölingen Nr. 1“ abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per Mail an die o.g. Ansprechpartner übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg z.B. postalisch übermittelt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung gem. § 13 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Über die vorgebrachten Äußerungen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung.
Abbildungen: